Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 212

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hätten Sie Ihre Vorwürfe, die Sie vorhin an unsere Fraktion gerichtet haben, zu einem früheren Zeitpunkt erheben sollen. Daher ist das kein fairer Vorgang. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den vorliegenden Abkommen: Das eine ist das Zusatzabkommen zwischen Österreich und Australien. Da ist es so, dass seit dessen Abschluss im Jahre 1992 Rechtsänderungen eingetreten sind. Daher ist dieses Zusatzabkommen für die entsprechenden Bereiche der sozialen Sicherheit – Alterspension, Erwerbsunfähigkeitspension, Frauenpension et cetera – notwendig.

Bei dem Abkommen zwischen Österreich und Jugoslawien geht es darum, dass mit der Kündigung des alten Abkommens – im Hinblick auf den Entfall der Zahlung österreichischer Familienbeihilfen für Kinder – auch Regelungen in den anderen Bereichen außer Kraft getreten sind. Durch den Abschluss des vorliegenden, neuen Abkommens werden die Bestimmungen in den Bereichen Kranken- und Unfallversicherung, Pensionsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung wieder entsprechend dem bisherigen Abkommen geregelt. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt, wie bereits in Abkommen mit anderen Ländern, auch in diesem Abkommen die Regelung, dass eine wesentliche Vereinfachung der Pensionsberechnung erfolgt, sodass die Berechnung nicht mehr entsprechend dem Zeitenverhältnis vor sich geht, sondern österreichische Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der österreichischen Versicherungszeiten vorgesehen sind.

Meine Damen und Herren! Ich werde nicht im Detail auf die einzelnen Bestimmungen eingehen, sondern abschließend nur noch sagen, dass ich hoffe, dass diese Verträge, speziell der Vertrag mit Jugoslawien, auch von den Vertragsstaaten bald ratifiziert werden. Insbesondere im Bereich der Krankenversicherung ist es für Ehegatten und Kinder, die in Jugoslawien leben, oft ein mühsamer Weg, bis sie das Geld, das sie für Arzt oder Krankenhausaufenthalte zahlen müssen, zurückerstattet bekommen. Daher ist dieses Abkommen mit Jugoslawien auch aus sozialer und humanitärer Sicht äußerst wichtig.

Ich hoffe, dass beide Vertragsstaaten diese Abkommen auch bald ratifizieren werden. (Beifall bei der SPÖ.)

21.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

21.01

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger, ich bin hier zwar nicht der Verteidiger der früheren rot-schwarzen Koalition, aber die Kündigung des Abkommens mit Jugoslawien hat schon seinen Grund gehabt. Dass Abkommen mit anderen Staaten aufgekündigt worden sind, hat seine Gründe gehabt. (Abg. Dr. Mertel: Welche?) Nun, dass man einzelne Dinge in Bezug auf die Familienleistungen nicht aufkündigen konnte – das haben doch damals Sie gemacht, Frau Kollegin Mertel; kennen Sie sich nicht mehr aus? –, sondern nur das Ganze auf einmal, also das gesamte Paket. Das war der Grund. (Abg. Dr. Mertel: Jetzt wissen wir es!) Ja, so ist es.

Herr Kollege Öllinger! Meiner Ansicht nach messen Sie mit zweierlei Maß: Auf der einen Seite sind Ihnen die Kinder in Jugoslawien ein Anliegen, auf der anderen Seite verurteilen Sie eine humanitäre Reise eines österreichischen Landeshauptmannes (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen), die Reise des Landeshauptmannes von Kärnten in den Irak, um dort den Kindern, die an Blutkrebs leiden, zu helfen. Das verurteilen Sie, und hier wollen Sie den anderen Kindern das Geld nachwerfen. Herr Kollege Öllinger, so geht das eben nicht, denn Sozialleistungen sind für alle gleich da, aber für mich – ich sitze ja hier im österreichischen Parlament – zählt die österreichische Bevölkerung und Österreich zuerst! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber nichtsdestoweniger bin ich der Auffassung, dass diese Abkommen über soziale Sicherheit – ob es jetzt das Zusatzabkommen mit Australien ist oder ob es andere Abkommen sind –


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