Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 29

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Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

144/M

Inwieweit erkennen Sie im Zuge der aktuellen Reformdiskussion mit den Universitäten, dass auch diese die Vollrechtsfähigkeit als logische Fortentwicklung des UOG 1993 sehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Frau Minister.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Da in allen Regierungsprogrammen seit 1990 die Vollrechtsfähigkeit der Universitäten enthalten ist, ist es eine logische Fortentwicklung der vorangegangenen Gesetzgebungen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Ich habe die Universitäten angesprochen und würde zusätzlich gerne von Ihnen wissen, ob ich mit Recht darauf hoffen darf, dass die Vorschläge bezüglich der künftigen vollautonomen Universität in erster Linie von den Universitäten kommen und sich das Ministerium in der Endfassung des Gesetzes radikal zurücknimmt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Frau Minister.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es gibt eine neue Aufgabenverteilung, die so gestaltet ist, dass das Ministerium eine Art Holding ist, die dem Steuerzahler gegenüber dafür verantwortlich ist, dass die Gelder richtig eingesetzt werden, die Universität aber im Rahmen der Leistungsvereinbarungen, der Satzungen und ihrer Ablauforganisation sehr große Freiheiten hat. – Sie können sicher sein, dass wir diese neue Rollenverteilung auch leben werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Hakl, bitte.

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Im Rahmen der letzten Enquete wurde ja mehrfach darauf hingewiesen, dass das UOG 93 einer Weiterentwicklung bedarf, die wir jetzt vornehmen werden. Welche Evaluierungen des UOG 93 liegen Ihnen vor?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Frau Minister.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Da diese Frage immer wieder gestellt wird, habe ich alle Evaluierungen mitgenommen. Die erste und beste Evaluierung ist jene der Rektorenkonferenz, in der jeder vor dem Hintergrund seines Erfahrungsbereiches vorgeschlagen hat, was weiterentwickelt werden muss. Man möge mir nicht sagen, dass die Universität Wien erst 1990 in das neue Recht übergetreten ist, denn dann lese ich Ihnen vor, welche Universitäten vorher schon unter das neue UOG 93 fielen. (Die Rednerin weist auf einen Stapel Bücher, der vor ihr auf der Regierungsbank liegt, und hält einen Band mit dem Titel "Universitäten im Wettbewerb" in die Höhe.)  – Das hier sind alles zusätzliche Evaluierungen. Das UOG 93 ist also ausreichend überprüft worden. Die Autonomie ist eine Forderung, die aus dieser Evaluierung entstanden ist, und wir setzen sie um.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Grünewald, bitte.

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Frau Bundesministerin! Sie haben hier die Rektorenkonferenz und ihre Evaluierungen zitiert. Wie erklären Sie sich, dass die Rektorenkonferenz eine Million Schilling in Inserate investiert, um sich gegen diese Ausgliederung und Ihren Entwurf auszusprechen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Frau Minister.


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