Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 72

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

3. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (902 der Beilagen): Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus samt Anlage (996 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Posch mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 6 Minuten. – Bitte.

12.39

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Das gegenständliche Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus ergänzt bestehende internationale Regelungen zur Bekämpfung des Terrorismus. Die Vorlage sieht insbesondere die Kriminalisierung der Finanzierung von Straftaten vor, wobei sich die Vertragsparteien verpflichten, solche Taten innerstaatlich unter Strafe zu stellen und Maßnahmen zur Einfrierung oder Beschlagnahme von für die Durchführung von terroristischen Straftaten vorgesehenen Geldmitteln zu treffen.

Grundsätzlich stellt dabei das Übereinkommen die Finanzierung und die Anstiftung zu beziehungsweise die Beteiligung an einer Finanzierung von terroristischen Akten unter Strafe.

Zur Bekämpfung des Terrors gehört aber nicht nur eine verengte technische oder militärische Sicht auf den Terrorismus, sondern auch eine grundsätzliche politische Analyse. Eine dauerhafte Eindämmung von Gewalt und Gegengewalt kann nur dann gelingen, wenn sie mit einer Regelung der materiellen und politischen Fragen einhergeht. Insbesondere die politischen, strategischen und ökonomischen Interessen in der Nahostregion legen eine Neuorientierung dieser Politik nahe.

Es ist auch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein der Ersten Welt gefordert, der Hinweis auf das Verhalten der früheren Kolonialmächte, wie sie mit ihren ehemaligen Kolonien umgegangen sind, der Hinweis auf die jahrzehntelange Behandlung von ganzen Staaten und Weltregionen als Hinterhöfe, in denen man schalten und walten konnte. Aber auch die Frage der Strukturanpassungsprogramme von Weltbank und Internationalem Währungsfonds sind grundsätzlich zu hinterfragen.

In Durban hat die UN-Weltkonferenz gegen Rassismus festgestellt – ich zitiere –:

"Die Weltkonferenz gibt zu und bedauert zutiefst das Millionen Männern, Frauen und Kindern durch Sklaverei, Sklavenhandel und transatlantischen Sklavenhandel, Apartheid, Völkermord und vergangene Tragödien zugefügte und unbeachtete Leid und Übel."

Man hat sich also zu einer Entschuldigung durchgerungen, nur kosten darf sie nichts. Daher darf man sich nicht wundern, wenn es in der arabischen Welt unterschiedliche Wahrnehmungsformen des Westens gibt: auf der einen Seite der reiche, fortschrittliche und mächtige Westen und auf der anderen Seite aber auch ein Westen, der als machtpolitische oder ideologisch-kulturelle Bedrohung empfunden wird.

Aber ein echter Dialog kann nur von Gleich zu Gleich stattfinden. Beide Seiten müssen bereit sein, sich den Fragen zu stellen. Ein echter Dialog ist nur möglich unter Gleichberechtigten. Unter einem Dialog von Gleich zu Gleich, Frau Bundesminister, stellen wir uns das nicht vor. (Der Redner stellt ein vergrößertes Foto, auf dem Landeshauptmann Haider und Saddam Hus


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