Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 98

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hilfe, das heißt, dass das Außenamt und das Finanzministerium dafür zuständig sind. Es gibt Exportförderungen, Außenwirtschaftspolitik, Katastrophenhilfe. – Allein für die Katastrophenhilfe sind drei Stellen zuständig! Auch die Positionierung Österreichs bei der WTO ist zu nennen. – Das alles gehört abgestimmt. Es ist eine Stelle nötig, in der all diese Agenden zusammenfließen und wo eine Antwort auf diese Probleme gegeben wird.

Im neuen Gesetz wird nicht festgehalten – was die OECD auch kritisiert –, dass es in Österreich kein globales ODA-Budget gibt, das alle Komponenten der EZA umfasst. Die Rolle der NGOs wird auch nicht ausreichend anerkannt. Ihre Position wird eher geschwächt. Das Problem der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden, das auch Sie immer angesprochen haben, wurde mit dem neuen Gesetz nicht geregelt. Keine der Zukunftsfragen ist gelöst, zum Beispiel die Frage, ob in Österreich – so wie in anderen EU-Ländern – in Zukunft eine Entwicklungsagentur eingerichtet wird. 26 Milliarden € gibt es auf europäischer Ebene. Andere Länder holen sich über eigene Entwicklungsagenturen Teile dieses Geldes wieder zurück. In Österreich ist diesbezüglich nichts geregelt. Auch die vorhandenen Strukturen sind nicht transparent, zum Beispiel die Rollen und Aufgaben der Koordinationsbüros.

Es tut mir wirklich Leid, aber angesichts dieser doch sehr umfassenden Mängel, die dieses Gesetz enthält, muss ich sagen, dass sich dadurch nichts an der aktuellen Situation ändern wird. Ich möchte auch nicht behaupten, dass es irgendwelche besonders groben Fahrlässigkeiten enthält, aber ich denke, es ist angesichts der weltweiten Situation dennoch beschämend. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Da die Entwicklungszusammenarbeit, vor allem aber deren Finanzierung, eine wichtige Sache ist, bringe ich nochmals den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jäger, Mag. Lunacek betreffend die Finanzierung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ein.

Der Nationalrat wolle beschließen, das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu ersuchen, endlich den Empfehlungen der OECD nachzukommen und für eine Aufstockung der Budgetmittel für die Entwicklungszusammenarbeit auf ein mit den DAC-Ländern vergleichbares Niveau ab dem Jahr 2002 zu sorgen, dass weiters ein Stufenplan für die Anhebung der österreichischen Ausgaben für Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des BIP vorgelegt wird, weiters für die Erstellung eines globalen ODA-Budgets Sorge zu tragen und eine gemeinsame Koordinierungsstelle für die Entwicklungshilfe betreffende Agenden einzurichten.

Ich war am Montag bei einer Veranstaltung, bei der Beamte des Außenministeriums, des Finanzministeriums zur österreichischen Entwicklungszusammenarbeit referiert haben. Es war das eine hervorragende Arbeit. Wir haben hervorragende Fachkräfte, und ich denke, es wäre wirklich an der Zeit, dass wir dem in Österreich mit einem ordentlichen Gesetz Rechnung tragen, damit diese Entwicklungszusammenarbeit auf ordentliche Füße gestellt wird.

Die Zeit ist schon so knapp, aber nur noch ein Wort zum Landeshauptmann Haider.

In Kärnten gibt es einen Entwicklungshilfefonds. Da gibt es einen Fachbeirat. (Abg. Achatz: Sie hätten ihm gerne den Pass genommen, Frau Kollegin! Das ist Ihr Demokratieverständnis!) Seit zwei Jahren wollen die Leute, dass diese Gelder ausbezahlt werden, dass Projekte unterstützt werden. Seit zwei Jahren wird dieser Fonds blockiert. – So viel zur humanitären Hilfe des Herrn Landeshauptmannes Haider. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.41

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Jäger, Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen ist schriftlich überreicht worden und auch genügend unterstützt. Er steht auch in ausreichendem sachlichem Zusammenhang und damit mit in Verhandlung beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:


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