Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 99

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jäger, Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Finanzierung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, entsprechend den Empfehlungen der OECD für eine Aufstockung des Budgetanteils für die bilateralen Programme der Entwicklungszusammenarbeit auf ein den bilateralen EZA-Kernprogrammen der anderen DAC-Länder vergleichbares Niveau ab dem Jahr 2002 Sorge zu tragen.

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Zeitplan vorzulegen, mit dem entsprechend dem Beschluss der EU-Entwicklungsminister eine Anhebung der österreichischen Ausgaben für Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des BIP bis zum Jahr 2010 realisiert werden kann. Der Zeitplan soll sicherstellen, dass Österreich beim Gipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg im Gleichklang mit den anderen Mitgliedstaaten der EU konkrete Fortschritte vorweisen kann.

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten wird ersucht, entsprechend den Empfehlungen der OECD für die Erstellung eines globalen ODA-Budgets Sorge zu tragen, das alle Kompetenzen der EZA umfasst und bei dem die Ausgaben jeweils in einem Jahresbericht, der dem Nationalrat übermittelt wird, ausgewiesen werden. Für den Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit soll der Bericht entsprechend dem Dreijahresprogramm gegliedert sein und mit konkreten Budgetzahlen über die durchgeführten Projekte Aufschluss geben.

Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass alle die Entwicklungsländer betreffenden Agenden wie Exportförderungen, Außenwirtschaftspolitik, die Positionierung Österreichs in multilateralen Finanz- und Handelsorganisationen (IWF, Weltbank, WTO) sowie die Positionierung Österreichs im Rahmen der Europäischen Union weitgehend mit den Zielen und Prinzipien des EZA-Gesetzes abgestimmt werden, wobei die betreffenden zuständigen Stellen die Konformität mit dem EZA-Gesetz nachzuweisen haben.

Zur Prüfung, Unterstützung und Evaluierung der entwicklungspolitisch relevanten bilateralen und multilateralen Beziehungen Österreichs ist daher im BMaA ein Koordinationsbüro einzurichten und mit den dafür notwendigen Ressourcen auszustatten. Dieses soll die Kohärenz aller die Entwicklungspolitik betreffenden Politikbereiche mit dem EZA-Gesetz sicherstellen, Vorschläge für die österreichische Verhandlungsposition in den entsprechenden Gremien machen und Berichte der zuständigen Stellen über diesbezügliche Verhandlungen einfordern können.

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Fallent. – Bitte.

14.42

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Jäger, ich wollte Sie nur daran erinnern, dass Sie Jörg Haider den Pass entziehen wollten, und das ist schlimmer als das, was Sie gerade – und nicht einmal wahrheitsgetreu – wiedergegeben haben.

Zu Ihrer Kritik, dass Sie einen Zeitplan bei der Entwicklungszusammenarbeit vermissen. Ich will Sie nur erinnern, dass Ihre Kollegin Hlavac im Ausschuss bestätigt hat, dass ein Zeitplan und das 0,7-Prozent-Ziel im Gesetz nicht verankert werden können. So ist es eben. Wir haben uns aber dazu bekannt, dass wir dieses Ziel erreichen möchten.

Und weil Sie von mangelnder Koordination sprechen: Sie haben das Gesetz nicht gelesen. Es wird einen Beirat geben für die Entwicklungspolitik, der genau diese Aufgabe übernehmen wird.


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