Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 174

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Bundesgesetz, mit dem das Zweckzuschussgesetz 2001, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesstraßengesetz 1971, das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, das ASFINAG-Gesetz, das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997, das Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden und das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen erlassen wird (Bundesstraßen-Übertragungsgesetz) (1023 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Eder. Ich erteile es ihm hiemit.

19.47

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPÖ wird der Verländerung der Bundesstraßen zustimmen. Allerdings möchte ich hier trotzdem eine Reihe kritischer Punkte anmerken und hoffe, dass diese Kritik auch in den weiteren Gesprächen in den Ländern entsprechend berücksichtigt werden wird.

Es wird wieder einmal ziemlich pauschal gespart. Ich kann mich erinnern, es hat Verhandlungen darüber gegeben, dass die Länder 9,5 Milliarden Schilling gebraucht hätten, um die Bundesstraßen entsprechend zu bewirtschaften. Jetzt bekommen sie 7 Milliarden Schilling. Das führt auch für die Länder zu Schwierigkeiten in der finanziellen Situation und zu Einsparungen.

Es ergeben sich darüber hinaus auch weitere Fragen: Wird es weiterhin mit dem derzeit noch nicht ganz ausgereiften, aber doch in Diskussion stehenden Generalverkehrsplan Akkordierungen geben? Werden vor allem länderübergreifende Bundesstraßen und Schnellstraßen so koordiniert und gebaut, dass immer das eine Bundesland automatisch mit dem anderen Bundesland Kontakt aufnimmt? Oder wird dies weiterhin über das Wirtschaftsministerium koordiniert? – Ich glaube, das sind einige Dinge, die man noch berücksichtigen muss. Es hat ja keinen Sinn, wenn ein Land an einer bestimmten Stelle der Landesgrenze eine Straße errichtet, das andere Land dies aber an einer anderen Stelle tut. Ich hoffe, dass auch das geregelt wird. Das sind die Punkte, die wir kritisieren.

Ich kann aus der Praxis bereits ein Beispiel nennen. Das Land Steiermark hat an die Stadtgemeinde Trieben bereits mit Hinweis auf die Übertragung der Bundesstraßen an die Länder geschrieben, dass ein fixfertiges Baulos, nämlich der Ausbau des Abschnittes Trieben – Sunk auf der B 114, nicht gebaut werden kann, weil jetzt einfach zu wenig Mittel vorhanden sind.

Das passt zu dem, was Kollege Firlinger gestern so vehement gesagt hat: "Wir müssen dringend schauen, dass die Bauarbeiter Beschäftigung bekommen und dass gebaut wird!" Es tut mir einfach weh – obwohl wir unsere Zustimmung geben werden –, dass jetzt, weil zu wenig Mittel vorhanden sind, zum Beispiel ein fixfertig geplantes Baulos (Abg. Böhacker: Aber unzulässig, diese Kritik!)  – ich habe hier den Brief, der vom Land Steiermark an die Stadtgemeinde geschrieben wurde –, nicht in der Form gebaut werden kann. Ich hoffe, dass man hier rasch Abhilfe schafft: erstens im Sinne der Verkehrssicherheit und zweitens, damit es bald zu entsprechender Beschäftigung kommt.

Ich möchte darüber hinaus auch eine Anmerkung betreffend die Einsparungen machen. Es ist mir noch nicht ganz klar, wie dann, wenn man die Bundesstraßen an die Länder überträgt, auf einmal auf Beamtenebene enorme Einsparungen stattfinden werden. Ich kann nur hoffen, dass zumindest ein Teil dessen stimmt, was hier vorgesehen ist, damit das dann wirklich erfolgen wird.

Ein weiterer Punkt, den ich anführen möchte, betrifft eine Organisationsfrage. Wir sind immer dafür eingetreten, dass wir es bei der Schnellstraßenverwaltung – also bei der ASFINAG, der


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