Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 173

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Meine Damen und Herren! Ich möchte abschließend sagen, dass es ein gutes Gesetz ist. Es ist ein Gesetz, das zur weiteren Stärkung des Finanz- und Versicherungsmarktes in Österreich dient, und es fällt daher in die gleiche Kategorie wie das vorhin beschlossene. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Mag. Kogler ist der nächste Redner. – Bitte.

19.43

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! In aller Kürze: Ob man sich für diese Gesetzesvorlage hier so rühmen muss, weiß ich nicht. Wir werden zustimmen, weil damit doch mehreres erreicht wird. Erstens wird damit zwei EU-Richtlinien Rechnung getragen. Es gibt etliche Verbesserungen – das ist keine Frage – in verschiedenen wichtigen Bereichen, gerade was den Mindestgarantiefonds oder etwa die Erhöhung der Schwellenwerte betrifft. Das ist auch relativ einsichtig.

Wieso Sie sich allerdings so aufregen, wenn Frau Kollegin Hagenhofer mit Recht auf einen Umstand hinweist, der doch eigenartig anmutet, ist mir auch deshalb nicht einsichtig, weil Sie das ja nicht einmal ansatzweise widerlegen wollen. Selbstverständlich ist es verdächtig, wenn eine Anzeigepflicht für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern sozusagen normiert wird, dies aber mit dem Hintergedanken und Hinweis geschieht, dass die Aufsichtsbehörde die Möglichkeit hat einzuschreiten – was bis hierher noch ganz gut sein könnte –, jedoch keinerlei Hinweis über irgendwelche Kriterien enthalten ist. Bitte schön, woher nimmt dann die Aufsichtsbehörde ihre unendliche Weisheit, wenn sie sich an überhaupt nichts mehr halten muss?

Hier steht ja nicht einmal das drinnen, was sozusagen in jedem "Pimperlgesetz" zu irgendeinem Beruf steht, nämlich dass man bestimmte Dinge erfüllen muss. Oder ist es jetzt so, dass wir zwar in der Gewerbeordnung noch alles Mögliche was weiß ich wie genau geregelt und überreglementiert haben, aber dass ausgerechnet für diese sehr sensible und von der Verantwortung her sehr weitreichende Sache plötzlich nicht ein Kriterium nachzulesen ist?

Das möchte ich schon auch anmerken und, da Frau Hagenhofer sich nicht mehr zu Wort melden wird, noch einmal unterstreichen. Sie tun sich nichts Gutes damit, wenn Sie hier zwar irgendwie herumfuchteln, aber das Argument nicht aufgreifen. – So viel dazu.

Trotzdem wird es unsere Zustimmung geben, weil es in mehreren Punkten zu Verbesserungen kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.45

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1018 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung einstimmig angenommen ist.

11. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 599/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein


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