Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 120

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Damit, Herr Bundesminister, wissen Sie Bescheid, unter welchen Kriterien wir von der SPÖ bereit sind, über eine Materie zu verhandeln, die auch einige Punkte beinhaltet, für deren Umsetzung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und damit auch zur weiteren Verhandlung beziehungsweise Abstimmung.

Der gesamte Entschließungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine bundeseinheitliche Regelung hinsichtlich der Zuschläge für Ökostrom, Kleinwasserkraft sowie Kraft-Wärme-Kopplung

Die derzeitigen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ELWOG) sehen unterschiedliche Regelungen für die Förderung umweltfreundlicher Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie bzw. bei Kraft-Wärme-Kopplungen vor.

Während für die Kleinwasserkraft ein Zertifikatsystem eingeführt wurde, ist das System für die Ökoenergie (Biomasse, Biogas, Wind und Sonne) sowie für die sogenannte KWK-Energie durch eine gesetzliche Abnahmepflicht zu Mindestpreisen und die Abdeckung der daraus resultierenden Mehraufwendungen durch ein "Zuschlagssystem" zum Systemnutzungstarif gekennzeichnet. Mehraufwendungen für Kleinwasserkraft, Öko- und KWK-Energie belasten die Kunden in den Bundesländern je nach Situation unterschiedlich.

Aufgrund der bislang gewonnenen Erfahrungen sollte jedoch hinsichtlich der Behandlung der Einspeisungen aus unterschiedlichen Primärenergiequellen eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise gefunden werden, weil letztendlich für die Kunden die Summe aller Kostenbestandteile wesentlich ist. Daraus resultierende Mehraufwendungen und Belastungen sollten nach einheitlichen Preisen und Regelungen mit einem österreichweiten Ausgleichsmodus geregelt werden, damit ein fairer und diskriminierungsfreier Elektrizitätsmarkt tatsächlich entstehen kann.

Zur Erreichung des Kyoto-Zieles (minus 13%-klimawirksamer Gase bis 2010 gegenüber dem Basisjahr) wird die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energie im Rahmen des – leider von der Bundesregierung noch immer nicht vorgelegten – Nationalen Klimaschutzplans eine zentrale Rolle einnehmen.

Im Interesse des Klima und Umweltschutzes, aber auch im Interesse eines funktionsfähigen Wettbewerbs in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft sowie einheitlicher Wirtschaftsstandortbedingungen in Österreich sollten die rechtlichen Grundlagen für einen bundesweite Ausgleich und einheitliche Bedingungen für Öko- und Kleinwasserkraft sowie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen geschaffen werden, die einen fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb zulassen. Diesbezügliche Überlegungen wurden bereits in mehreren Bundesländern angestellt. Unter anderem hat der Landtag von Niederösterreich bereits eine Resolution beschlossen, mit der der Bund ersucht wird, die rechtlichen Grundlagen für einen bundesweiten Ausgleich und einheitliche Bedingungen für Öko- und Kleinwasserkraft sowie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zu schaffen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 30. Juni 2002 einen Gesetzesvorschlag zuzumitteln, der einen bundesweiten Ausgleich und einheitliche


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