Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 121

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Bedingungen für Öko- und Kleinwasserkraft sowie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen schafft und einen fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb zulässt.

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.40

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Der Entschließungsantrag, der von Herrn Abgeordnetem Oberhaidinger gerade vorgelegt und eingebracht wurde, ist für mich neu (das Mikrophon fällt für kurze Zeit aus), ich verhehle aber nicht, dass dessen prinzipielle Zielsetzung eine ist, über die man durchaus diskutieren kann. – Die Haustechnik ist heute gegen mich! (Ruf bei der SPÖ: Das war der Präsident!)  – Es ist denkunmöglich, dass Herr Präsident Fasslabend mir das Mikrophon abdreht – jedenfalls nicht vor der Zeit. (Heiterkeit.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können von mir ebenso ein uneingeschränktes Ja zum Föderalismus in unserem Lande hören wie ein uneingeschränktes Ja zum einheitlichen Wirtschaftsraum Österreich.

Mit dem, was sich in Sachen Ökostrom-Zuschläge zurzeit in Österreich abspielt, begeben wir uns natürlich an die Grenzlinie zwischen diesen beiden Bejahungen, die darin besteht, auf der einen Seite die Länder und ihre Kompetenzen anzuerkennen – diese stehen ihnen verfassungsrechtlich zu, und die Zustimmung mancher Bundesländer zum ElWOG war letztlich auch an die Bedingung, solche Zuschläge einheben zu können, gebunden –, und auf der anderen Seite Wildwüchse und Auswüchse zu verhindern, die in einzelnen Bundesländern die Effekte der Stromliberalisierung zumindest reduzieren. – Um nichts anderes geht es, wenn in Wien über 10 Groschen – oder 0,74 Cent – pro Kilowattstunde allein an KWK-Zuschlag eingehoben werden.

Das ist ein Standortfaktor. Ein Unternehmen wie Borealis, das durchaus im internationalen Wettbewerb steht, hat allein aus diesem Titel eine Strommehrrechnung von rund 3,5 Millionen € pro Jahr zu gewärtigen. – Das ist nicht wenig.

So gesehen steht dieses Einvernehmen zwischen den Landeshauptleuten von Wien und Niederösterreich durchaus auch im Einklang mit Landtagsbeschlüssen in der Steiermark und im Burgenland, in Richtung eines österreichweit einheitlichen Ökostrom-Zuschlages zu verhandeln. – Dem stellen wir uns, und diese Verhandlungen sind im Laufen. Es sind jedoch nicht alle Bundesländer dieser Meinung; das füge ich auch hinzu.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Oberhaidinger! Aus diesem Einklang wird aber ein Zweiklang, wenn es darum geht, wo denn die WIENSTROM diese Zuschläge verrechnen darf. Ich glaube nicht, dass da ein gemeinsames Schreiben der beiden Landeshauptleute an mich gerichtet sein könnte, denn wenn 20 000 Unternehmungen und 240 000 Haushalte in Niederösterreich den Wiener KWK-Zuschlag zu bezahlen haben, so mag das zwar von einem Universitätsprofessor durch ein Gutachten abgedeckt sein, wir  – der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und Herr Professor Heinz Mayer – sehen das anders. Wir erachten das als falsch und als nicht statthaft. Ich habe dem Wiener Landeshauptmann auch schon mitgeteilt, dass es nicht angeht, Wiener KWK-Zuschläge in Niederösterreich zu verrechnen und einzuheben. (Abg. Oberhaidinger: Die ÖVP-Kollegen in Kärnten wären aber nicht sehr begeistert!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesen beiden Themen haben wir es also zu tun. Ich bin, wie gesagt, offen für vernünftige Gespräche, respektive werden sie unter der Federführung meines Hauses auch bereits geführt. Es kann aber nicht sein, dass verfehlte Investitionsentscheidungen von Wien dann auf dem Rücken aller Stromkunden Österreichs ausgetragen werden. – Das kann nicht die Lösung sein, aber so weit sind wir auch noch nicht.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite