Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 193

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Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung erfolgreich waren, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir müssen aber im Zusammenhang mit dem Privatkonkurs auch feststellen, dass immer mehr Jugendliche überschuldet sind. Ich glaube, dass gerade dieser Problematik besonderes Augenmerk zu widmen ist.

Der Gläubiger möchte natürlich – und das ist allen Insolvenzverfahren gemeinsam –, dass seine Interessen bestmöglich vertreten werden, dass seine Quote höchstmöglich gesichert ist, dass heißt, dass möglichst wenig an Vermögen durch das Verfahren selbst vernichtet wird.

Ich meine, dass die vorliegende Novelle zum Insolvenzverfahren da eine Abhilfe schaffen kann. Wir wissen, wie wichtig die Funktion des Masseverwalters ist. Die neue Gesetzesvorlage stellt besonders strenge Bedingungen an den Masseverwalter. Nicht mehr juristische Ausbildung allein soll ausschlaggebend sein, sondern er soll auch über betriebswirtschaftliche Kenntnisse und über Kenntnisse des Steuer- und Arbeitsrechtes verfügen. Letztendlich soll eine quasi Sachverständigenliste dem Gericht Aufschluss darüber geben, wer für den vorliegenden Insolvenzfall wohl der beste Verwalter ist.

Zusätzlich soll der Insolvenzmissbrauch durch bestimmte Spielregeln verhindert werden. Es soll nicht möglich sein, dass derjenige, der sein Unternehmen an den Rand des Konkurses gefahren hat, noch schnell eine Auffanggesellschaft gründet und so den Betrieb als Ganzes an nahe Angehörige weitergeben kann.

Letztendlich soll es auch beim Privatkonkurs Verbesserungen geben, und das Schuldenregulierungsverfahren soll eine bessere Quote sichern, beziehungsweise soll, wenn jemand nachträglich zu Einkommen kommt, das Schuldenregulierungsverfahren weiterhin aufrecht bleiben.

Ich habe eingangs gesagt: Wir wollen, dass die Gläubiger bestmöglich bedient werden. Wir wollen verhindern, dass im Wege des Konkursverfahrens weiteres Vermögen verloren geht. Ich bin sicher, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage unserem gemeinsamen Ziel – ich freue mich, dass hier tatsächlich Konsens über alle politischen Parteien hinweg besteht – wirklich einen großen Schritt, vielleicht sogar mehrere Schritte, entgegenkommen werden! (Beifall bei der ÖVP.)

19.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

19.38

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst einmal Herrn Bundesminister Dr. Böhmdorfer zu diesem Gesetzeswerk gratulieren und den Dank vor allem an die Legisten aussprechen, an Herrn Sektionschef Hopf, an Frau Dr. Kloiber und auch an Herrn Dr. Mohr, die in bewundernswerter Fachkenntnis diese wirklich sehr schwierige, sehr sperrige Materie zum Wohle aller abgewickelt und über die Bühne gebracht und das Kunststück zuwege gebracht haben, einen Allparteienkonsens – sofern ich das richtig sehe – zu finden. Ich glaube, das ist einen ganz besonderen Applaus wert. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist immerhin die größte Novelle im Zivilprozess- und Konkursrecht seit Jahrzehnten, und das verdient eine ganz besondere Beachtung! Es bedarf schon eines ganz besonderen Verhandlungsgeschickes, hier einen Allparteienkonsens zu finden, insbesondere wenn man sich die Worte des Kollegen Jarolim vor Augen führt, der sagte – ich dachte zuerst, er spricht zu einem anderen Tagesordnungspunkt –, dies sei "eine der bedauerlichsten Regierungsvorlagen", die jemals aus dem Justizressort hier vorgelegt wurden, um dann an späterer Stelle mit etwas gedämpfterer Stimme zu sagen, dass er ohnedies zustimmen wird, weil ja einige Änderungen vorgenommen wurden.


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