Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 176

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man in einem Land wie Österreich derartigen Nonsens von sich geben? Es kann sein, dass er es in Unkenntnis tat – das kann aber auch schon gefährlich sein.

Im Wesentlichen ist es wichtig, glaube ich, dieses Interview entsprechend zu beachten. Es war notwendig, und daher muss man dafür auch dankbar sein. Ich hoffe, dass Sie, Frau Bundesminister, mit Herrn Botschafter Gruša in diesem Punkt ein Gespräch führen werden und ihn auch auf die völkerrechtlich verbindlichen Normen hinweisen werden. Vielleicht können Sie ihm so zu einem Überdenken seines Standpunktes bewegen.

Es scheint tatsächlich so zu sein, dass die Repräsentanten Tschechiens – in diesem Fall ein Botschafter – im Inland sowie im Ausland eine Denkweise in Bezug auf die menschenverachtenden Beneš-Dekrete beziehungsweise Vertreibungsdekrete, die ja, wie wir alle mittlerweile im Konsens festgestellt haben, Menschenrechtsverletzungen darstellen, an den Tag legen, die nicht mehr zeitgemäß ist. Daran, das zu ändern, müssen wir arbeiten, und ich bitte Sie, Frau Bundesminister, weiterhin in diese Richtung tätig zu sein. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.

20.02

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist schon viel zu dem "parlamentarischen Kind" Menschenrechtsausschuss gesagt worden. Einmal musste der Anfang gemacht werden, und das ist gut so. Ich denke, die dort gemachte Lernerfahrung – Lernen ist für mich immer positiv konnotiert – beweist, dass es gut war, Ausdauer zu entwickeln.

Es musste etwa erst geortet werden, was für einen nationalen Menschenrechtsausschuss die geeignete, passende, zutreffende Materie ist, und es musste zwischen Verfassungsausschuss, Außenpolitischem Ausschuss und Justizausschuss entschieden und unterschieden werden. Es musste der Antrag betreffend Menschenrechtsverletzungen in Tibet neben jenem betreffend Menschenrechtsverletzungen im Irak und jenem betreffend Menschenrechte auch für Sudetendeutsche und so weiter behandelt werden, und zwar nicht, indem diese Anliegen hintereinander bewertet werden, sondern in Abwägung der Frage, wie diese Materien zueinander in Abstimmung gebracht werden können, und es musste die Frage erörtert werden, wie ein nationaler Ausschuss im Menschenrechtsbereich überhaupt etwas erreichen kann.

Nach vielen Stunden gelang es doch – das ist schon erwähnt worden –, einen Vier-Parteien-Antrag auf den Tisch zu legen, und ich freue mich sehr darüber, weil ich manchmal schon nicht mehr daran geglaubt habe, dass wir das zustande bringen. Ich lasse mich gerne in solch einem Fall eines Besseren belehren.

Ich habe aus dieser Sache auch gelernt, dass Menschenrechtspolitik so sensibel wie kaum eine andere Politik vorgehen muss, dass nationale Anstrengungen immer nur im Einklang mit internationalen Bewegungen und Initiativen Erfolg haben, dass diese auf diplomatischer und NGO-Ebene unternommen werden müssen. Die Frau Außenministerin hat heute den tragischen Fall der jungen nigerianischen Frau geschildert und überzeugend dargelegt, wie sensibel, aber gleichzeitig hartnäckig in solchen Fällen vorgegangen werden muss.

In diesem Zusammenhang habe ich assoziiert, dass wir eigentlich am Projekt "Weltethos" weiterarbeiten sollten. Ich meine, dass vieles als ideologischer Dogmatismus bei der Tür hereinkommt, vieles, was religiös verbrämt ist. Es sind daher sehr viel mehr Rationalität, sehr viel mehr Aufklärung und sehr viel mehr wissenschaftliche Zusammenarbeit notwendig, um Verhältnisse zu klären.

In diesem Menschenrechtsausschuss habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass es gilt, eine feine Balance zwischen Überparteilichkeit und Parteinahme beziehungsweise Parteilichkeit in einer Sache, die notwendigerweise Betroffenheit zur Folge hat, zu finden und trotzdem dabei Distanz zu wahren, objektiv vorzugehen und klaren Verstand walten zu lassen.


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