Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 89

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wahrscheinlich sehr schwere körperliche Schäden davongetragen, und daher muss man all das in Zukunft berücksichtigen.

Jetzt komme ich zu dem Gesetz, das hier heute eigentlich zur Beschlussfassung vorliegt. Ich sage, es ist nicht sehr wenig, ich sage auch nicht, es ist kontraproduktiv, ich sage auch nicht, es ist nicht durchdacht – das wäre ungerecht. Es sind positive Regelungen darin enthalten, Frau Vizekanzlerin, es ist die Sterbekarenz drinnen, es sind Sonderurlaube drinnen. Da von Privilegien zu sprechen, ist, glaube ich, auch überflüssig, denn ein Gewerkschafter kann freigestellt sein. Es ist eine Weiterentwicklung des Dienstrechtes.

Was den Regierungsvorschlag zur Rechtsschutzbestimmung betrifft, so brauche ich diesen Punkt nicht näher zu erläutern. Da sind wir dagegen, weil wir glauben, dass das erweitert gehört.

Zum Problem Schmerzensgeld aber möchte ich noch einige Sätze sagen, nämlich deshalb, weil in der Schmerzensgeldregelung eine Kann-Bestimmung enthalten ist. (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer schüttelt den Kopf.)  – Oja, es ist eine Kann-Bestimmung drinnen. (Abg. Parnigoni: Die haben dir nicht zugehört, wie immer!)  – Ich glaube, es wäre wichtig, diesbezüglich eine kleine Retusche in diesem Gesetz vorzunehmen, Frau Vizekanzler, und alle wären zufrieden.

Ich habe mir Beispiele für nicht erfüllte Schmerzensgeldforderungen auf Basis der bisherigen Rechtslage bei Beamten heraussuchen lassen und darf Ihnen im Folgenden zwei davon schildern:

Die Kollegen H. und F. der WEGA wurden auf der Demonstration im Jahre 2001 verletzt, waren beide über 90 Tage im Krankenstand und konnten mangels Täterausforschung keine Schmerzensgeldforderung anhängig machen.

Kollege N., Mitglied der Reservekompanie, versah Dienst beim Jubiläumsmatch Austria Wien gegen Bayern München. Im Zuge von Anhängerraufereien am Spielfeld erlitt er schwere Verletzungen und war ebenfalls länger als drei Monate im Krankenstand. Der Täter konnte nicht ausgeforscht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen daher nach einer Gesetzeslage trachten, in der all jene Beamten in gleicher Weise einen unmittelbaren Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Bund haben, egal, ob der Täter flüchtig, tot oder nicht ausgeforscht ist. Ich glaube, das wäre im Sinne der Beamten. – Ich bedanke mich herzlich. (Beifall bei der SPÖ.)

13.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. – Bitte.

13.48

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Noch bevor ich auf den Inhalt der vorliegenden Dienstrechts-Novelle eingehe, möchte ich mich bei den Beamten bedanken: zunächst bei all jenen, die unter Einsatz ihres Lebens ihren Dienst ausüben, so wie beispielsweise die Exekutivbeamten am Samstag.

Ich möchte aber auch generell ein ganz großes Dankeschön an alle Beamten aussprechen für ihr Verständnis und für ihre Bereitschaft, an der Verwaltungsreform mitzuarbeiten. Sie haben damit einmal mehr unter Beweis gestellt, dass sie allen Unkenrufen zum Trotz sicher zu den aufgeschlossensten Berufsgruppen gehören, wenn es um neue Organisation und um neue Ausrichtungen geht.

Ich möchte ihnen auch versichern, dass wir diesen konstruktiven Weg weiter gemeinsam mit den Personalvertretern gehen werden. Wir wissen, dass die so genannten Privilegien der Beamten in Wahrheit die Sünden der Politik von gestern sind. Man wollte es einfach machen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite