Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 90

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und hat Rechte, wie beispielsweise die Pragmatisierung, statt eines höheren Gehalts gegeben, oder aber auch höhere Pensionen.

Man hat also auch hier in Wahrheit auf später vertröstet, Probleme auf später verschoben, wie dies beispielsweise Bruno Kreisky mit seiner Schuldenpolitik getan hat. Und wenn man das von gestern noch weiß, dann ist es einfach nicht fair, heute von Privilegien zu reden.

Geschätzte Damen und Herren! Was bringt nun diese Dienstrechts-Novelle 2002? Der Sonderurlaub wird auf 12 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt – das wurde heute schon des Öfteren erwähnt –, und die Dienstfreistellung der Gewerkschaftsfunktionäre wird neu geregelt.

Diese Neuerungen sind wohl gerechter als die alten Regelungen, aber ein großer Meilenstein dieser Dienstrechts-Novelle ist unter anderem, dass nun Beamte in Familienhospizkarenz gehen können. Dieses lang verdrängte Thema wurde erst von dieser Bundesregierung bewusst gemacht. (Abg. Dr. Mertel: Wieder ein Privileg!) Es ist wirklich Zeit, dieses Tabu zu brechen und das Thema auch in das offizielle Bewusstsein zu holen. So, wie die Kleinkindphase spezielle Hilfe für die Familien erfordert, erfordert auch die letzte Phase im Leben eines Menschen spezielle Hilfe für die Familien und für die Angehörigen. Dass der Hospizgedanke nun auch in das Beamten-Dienstrecht eingegangen ist, ist ein erfreulicher Zug, der vielen Menschen Hilfe und Unterstützung sein wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wenn Frau Stoisits meint, dass das nur auf die Frauen zurückfallen wird, dann möchte ich ihr sagen, dass auch Frauen sterben und dass ich sehr viele Männer kenne, die ihre Frauen sehr aufopferungsvoll pflegen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.51

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

13.51

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Nach so viel Emotion, die uns heute den ganzen Vormittag begleitet hat, ist es nicht leicht, wieder zur Tagesordnung zurückzukehren. Ich möchte es trotzdem versuchen und mich mit dem Antrag 540/A beschäftigen, in dem es darum geht, eine Änderung des Bundesimmobiliengesetzes herbeizuführen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte auf eine ganz große Ungerechtigkeit hinweisen, die das zurzeit bestehende Bundesbediensteten-Sozialplangesetz beinhaltet. Es wurde heute schon von einigen Vorrednern von den Sozialdemokraten darauf hingewiesen, dass dieses Sozialplangesetz auch für Beamte und Vertragsbedienstete gilt, die einer ausgegliederten Einrichtung "dauerhaft dienstzugewiesen" werden; "dauerhaft dienstzugewiesen" heißt dieser Terminus. Das heißt, die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich karenzieren zu lassen und das Vorruhestandsgeld in Anspruch zu nehmen.

Das ist vorerst einmal nichts Schlechtes, das ist gut so. Aber das Problem besteht darin, dass das nicht für alle ausgegliederten Betriebe zutrifft. Es trifft nämlich nicht zu bei der Bundesimmobiliengesellschaft, es trifft nicht zu bei der Umweltbundesamt GmbH, und es trifft nicht zu bei der Finanzmarktaufsicht, denn in diesen Einrichtungen ist das Sozialplangesetz zwar für Beamte, aber nicht für Vertragsbedienstete anwendbar. Da sagen wir Sozialdemokraten: Das ist eine unbefriedigende Situation! Das ist ungerecht! Das ist eine Ungleichbehandlung, die auf schnellstem Weg beseitigt gehört! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich sage, dass dieser Umstand beseitigt gehört, auch deshalb, weil diese bestehende Gesetzeslage zutiefst unfair ist, und ich nenne Ihnen dafür auch ein Beispiel. In der ehemaligen BGV II in Linz – sie heißt jetzt IMB und ist die Gesellschaft zur Immobilienverwaltung des Bundes – gibt es einen Leiter, der 55 Jahre alt ist und jetzt diesen Sozialplan in Anwendung bringen könnte. Wenn er will, könnte er in den verdienten Ruhestand treten. Seine Mitarbeiterin, die dort Sekretärin ist, ist ebenfalls 55 Jahre alt, kann das aber nicht tun, weil sie Vertragsbedienstete ist. Das kann es wohl nicht sein! Hier gibt es eine Ungleichheit,


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