Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 97

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dann wäre es wahrscheinlich zu keiner Eskalation gekommen. Man hat hier leider den Weg der Deeskalation verlassen, und es ist dann tatsächlich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. (Abg. Mag. Mainoni: ... auf der formalen Ebene ...!)

Ich glaube, man sollte beide Seiten mit dem nötigen Abstand betrachten. Es sind die rechtsradikalen Parolen durch nichts zu entschuldigen. Es ist auf der anderen Seite das Steinewerfen durch nichts zu entschuldigen. Es ist aber dieses Hauses unwürdig, dies einem Abgeordneten anzulasten, der vom Demonstrationsrecht Gebrauch macht, der von der Möglichkeit, zu demonstrieren, Gebrauch macht, und ihn hier mit wirklich unangebrachten Untergriffen in einem schwebenden Verfahren zu belasten, was letztendlich nur zu einer Vergiftung des Klimas hier im Hause beiträgt. Das ist dieses Hauses nicht würdig. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Egghart zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Ihnen die Bestimmungen der Geschäftsordnung dazu bekannt sind. – Bitte.

14.17

Abgeordneter Robert Egghart (Freiheitliche): Herr Abgeordneter Wittmann hat behauptet, dass sich kein Abgeordneter der Freiheitlichen Partei von der Gewalt distanziert hätte.

Herr Abgeordneter, ich kann nur annehmen, dass Sie nicht im Saal gewesen sind, als ich mich persönlich von der Gewalt und allen diesen Äußerungen distanziert habe. Bleiben Sie im Saal! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte. (Abg. Dr. Wittmann: Muss ich jetzt hier bleiben? – Abg. Dr. Partik-Pablé: Es würde Ihrem Informationsstand gut tun!)

14.18

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Frau Vizekanzler! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungsvorlage, die heute beschlossen werden wird, ist die folgerichtige Weiterentwicklung des Beamten-Dienstrechtes, das einen wichtigen Teilbereich unserer Verwaltungsreform darstellt. Im Verfassungsausschuss sind die Verbesserungen, die damit verbunden sind, überwiegend positiv beurteilt worden, auch wenn das in den Kommentaren heutiger Oppositionsredner nicht so zum Ausdruck gebracht worden ist.

Wichtig sind – und das wurde erwähnt – die Begrenzung von Sonderurlauben, die Anhebung der finanziellen Vergütung für Universitätsassistenten und -dozenten, die als Ärzte verwendet werden, oder auch – ebenfalls erwähnt – die Übernahme der Familienhospiz-Freistellung in diese Dienstrechts-Novelle. Die Hilfeleistung an Hinterbliebene nach Auslandseinsätzen ist ebenfalls eine bedeutende Maßnahme, die beweist, dass sich die Republik ihrer sozialen Verantwortung für ihre Bediensteten durchaus bewusst ist.

Ein erfreulicher Fortschritt – auch das war Kernpunkt der heutigen Debatte – sind aber die Einführung einer Rechtsschutzversicherung für Exekutivbedienstete und Geldaushilfen zur Abwehr ungerechtfertigter Angriffe. Warum die Rechtsschutzversicherung für Exekutivbedienstete von den Vertretern der Opposition im Ausschuss und auch heute hier im Hohen Haus so vehement abgelehnt worden ist, war mir am 5. April, dem Tag des Ausschusses, noch nicht so klar. Ich habe damals angenommen, dass es am gestörten Verhältnis der Grünen zur staatlichen Ordnung liegt, und habe mich an diverse Aussagen der Abgeordneten Pilz und Öllinger erinnert, in denen sie ihre Sympathie für die Anarcho-Szene, aber auch für linksextreme Standpunkte sehr deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Ich habe mich auch an die Teilnahme von Grün-Abgeordneten an den Opernball-Demonstrationen erinnert.

Die Ereignisse am vergangenen Wochenende, meine Damen und Herren, haben mir, aber auch allen Österreicherinnen und Österreichern, die ferngesehen haben, doch die Hintergründe vor


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite