Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 100. Sitzung / Seite 158

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mentenpolitik kommt. Notwendig ist daher aus unserer Sicht die Einrichtung eines Konsumentenschutzrates, dem die Aufgabe zukommt, die Bundesregierung in konsumentenpolitischen Angelegenheiten zu beraten, aber nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Länder und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weise darauf hin, dass das europäischer Standard wäre. In den anderen europäischen Ländern gibt es derartige Einrichtungen, die Gutachten für die Bundesregierung in Fragen der Konsumentenpolitik abgeben. In Österreich haben wir derzeit kein derartiges Gremium, das eine Bundesregierung oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften berät.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es ein positives Beispiel auch bei uns gibt, nämlich den österreichischen Datenschutzrat. Der österreichische Datenschutzrat berät die Bundesregierung in datenrechtlichen, datenschutzrechtspolitischen Fragestellungen, und eine Reihe von Vorlagen mussten auf Grund des Gutachtens des Datenschutzrates abgeändert werden.

Wir meinen, mit der Einrichtung eines Konsumentenschutzrates könnte die Konsumentenpolitik in Österreich effektiver werden. Man könnte darauf eingehen, was in den einzelnen Bundesministerien und in den einzelnen Vorlagen von Mitgliedern der Bundesregierung geschieht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Ein Konsumentenschutzrat würde die Konsumentenpolitik in Österreich effektiver machen. Ein Konsumentenschutzrat entspricht europäischem Standard – andere Länder haben derartige Einrichtungen. Und zuletzt, glaube ich, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass in diesem Konsumentenschutzrat wirklich die Probleme der Menschen in Österreich, nämlich die Verbraucherprobleme, diskutiert werden können und dann vielleicht Gegenstand von Regierungsvorlagen werden können.

Ich darf Sie einladen, dieser Initiative von unserer Seite positiv gegenüberzustehen und uns bei dieser Vorlage zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.19

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Mikl-Leitner. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

18.19

Abgeordnete Mag. Johanna Mikl-Leitner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Das Thema Konsumentenschutz hat uns und vor allem die Gemüter der Konsumenten in den letzten Tagen und Wochen sehr bewegt. Ich denke in diesem Zusammenhang auch an Kollegen Maier, der den 15. März, den Welttag der Konsumentenschutzrechte, vor allem dazu genützt hat, bei den Konsumenten für Verunsicherung zu sorgen und den Konsumentenschutz hier in Österreich schlechtzureden.

Ich unterstelle Ihnen, dass es Ihnen hier in keinster Weise um eine Absicherung der Rechte der Konsumenten gegangen ist, sondern um ein beabsichtigtes Schlechtmachen der Regierung und des Konsumentenschutzes. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Und das unterscheidet uns. Für mich in meiner Funktion als Konsumentenschutzsprecherin der ÖVP steht der Konsument im Mittelpunkt – fern jeder Parteipolitik. (Abg. Gradwohl: Wie ist das in Niederösterreich, Frau Kollegin?) Ich darf auch hier in dieser Runde daran erinnern, dass sich 69 Prozent, sprich fast 70 Prozent der Österreicher in ihren Verbraucherrechten sehr gut vertreten fühlen. Wenn man sich das im europäischen Vergleich anschaut, kann man sagen, wir liegen hier sehr gut, überdurchschnittlich gut.

Ich darf auch daran erinnern, dass sich mehr als 70 Prozent der Konsumenten durch die Konsumentenschutzorganisationen wie den VKI sehr gut vertreten fühlen. Selbstverständlich kann auch ich mir vorstellen, den VKI um jene Gruppen zu erweitern, die den Konsumentenschutz vermehrt brauchen, aber selbstverständlich mit den gleichen Rechten und den gleichen


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