Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 24

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 6. Anfrage betreffend Bezirksgerichte. Die Frage formuliert Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

162/M

Warum wollen Sie auf verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Weise Ihre Reform der Bezirksgerichte ohne Zustimmung der Bundesländer durchsetzen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Weil es rechtlich möglich ist, weil die Bevölkerung das wünscht, weil die Politiker dies wünschen, weil es auch die SPÖ früher gewollt hat, aber seit einiger Zeit nicht mehr will. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Kräuter, bitte.

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Bundesminister! Wie Sie wissen, ist die SPÖ immer für eine maßvolle Reform eingetreten (Abg. Dr. Krüger: Das wissen wir aber nicht!), wendet sich aber gegen den Kahlschlag, den Sie durchführen. Herr Minister! Sie widersprechen auch Ihrem eigenen Konzept (Rufe bei den Freiheitlichen: Frage!), in dem Sie sagen, es sei eine einheitliche Vorgangsweise der Länder notwendig.

Meine Frage lautet: Ist es einheitlich, wenn Sie in Salzburg und Oberösterreich ein Bundesgesetz machen wollen und in der Steiermark und in Niederösterreich eine Verordnung erlassen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte. (Ruf bei der SPÖ: Seien Sie ehrlich!)

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Auf Landesebene konnte in Niederösterreich und in der Steiermark ein Konsens herbeigeführt werden. Buchstäblich in letzter Sekunde ist die SPÖ in den drei Bundesländern Salzburg, Oberösterreich und Tirol eine andere Linie gefahren. Ich weiß nicht warum. Meinungsumfragen geben uns Recht: 75 Prozent der Bevölkerung wollen diese Zusammenlegung. Von einem Kahlschlag kann nicht gesprochen werden. Wir haben 192 Bezirksgerichte; das war die Ausgangsposition. Das sind doppelt so viele wie Bezirksverwaltungsbehörden; diese werden zirka um ein Viertel – nicht ganz um ein Viertel – reduziert. Das ist kein Kahlschlag, sondern eine schon längst notwendige Reform, die schon Broda wollte, kann ich Ihnen versichern. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haller, bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Justizminister! Es gibt in Österreich sehr viele so genannte kleine Bezirksgerichte, was die Ausstattung mit Richterstellen und auch deren Auslastung betrifft.

Können Sie uns sagen, wie sich das im Vergleich mit unserem benachbarten Ausland verhält?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir sind – ich möchte es kurz machen – in der Struktur der Bezirksgerichte Schlusslicht; Schlusslicht sicherlich in Europa, in der ganzen Welt kann man das ein bisschen schwerer überprüfen. Unsere Organisationseinheiten sind sicherlich kleiner als in der restlichen Welt. Das müssen wir verändern, weil wir an die Zukunft denken müssen.


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