Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 66

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9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 649/A der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Dr. Gottfried Feurstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1084 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 558/A (E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Pensionsversicherungen der Bauern und des Gewerbes (1085 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nun gelangen wir zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riepl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

12.27

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Die Politik der Bundesregierung und der Regierungsparteien in den vergangenen Jahren war davon geprägt, die Sozialversicherung zu reformieren, dabei jedoch keinen Konsens mit den Oppositionsparteien zu suchen, keinen Konsens mit den Interessenvertretungen zu suchen, die Gewerkschaften, die Arbeiterkammern in der Sozialversicherung zurückzudrängen, die Selbstverwaltung zurückzudrängen und sie, wenn das nicht gelungen ist, in allen Bereichen als unfähig darzustellen. Es würde mich nicht wundern, wenn die heutige Debatte zur Änderung des Sozialversicherungsgesetzes wieder einmal zum Angriff seitens der Regierungsparteien auf die Sozialversicherung genützt und versucht wird, Teile der Sozialversicherung als unfähig darzustellen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute neuerlich die Zusammenlegung der Sozialversicherungsinstitute im Bereich der Pensionsversicherung der Arbeiter und der Angestellten, den Weg der Zusammenführung dieser beiden Institute. Es ist vielleicht ganz gut, am Beginn der Debatte die Dimension des neuen Institutes darzulegen.

Nach der Zusammenlegung wird dieses neue Pensionsversicherungsinstitut im Rahmen unserer österreichischen Sozialversicherungen einen Versichertenstand mit 2 603 000, einen Pensionsstand mit 1 603 000 aufweisen und ein Budget mit fast 21 Milliarden € oder umgerechnet rund 288 Milliarden Schilling zu verwalten haben. Die Größe dieses Instituts spricht dafür, auf dem Weg dorthin sorgfältig vorzugehen, die Einbindung der Betroffenen sicherzustellen, weil die Betroffenen in Wirklichkeit die Zahler sind – seien es die Beiträge der Arbeitnehmer, aber auch der Arbeitgeber –, und daher die Führung des Institutes durch die Selbstverwaltung auch weiterhin zu garantieren, aber auch den Freiraum für Entscheidungen dieser Selbstverwaltung zu garantieren und nicht zu beschränken.

Wir brauchen, so die Meinung der sozialdemokratischen Fraktion dieses Hauses, eine Ausweitung der Rechte der Selbstverwaltung und keine Fortsetzung des Weges der Bevormundung, wie das vom zuständigen Ministerium, aber auch von der politischen Mehrheit derzeit immer wieder vorgeführt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann es in einem Satz sagen: Wir brauchen weniger Zensur und mehr Selbstverwaltung! Das ist das Ziel, für das wir Sozialdemokraten eintreten! (Beifall bei der SPÖ.)

Nunmehr sollen laut dieser Vorlage die Kompetenzen für den Überleitungsausschuss neu geregelt werden. Das soll ab 1. Juli dieses Jahres geschehen, die Bestellung des leitenden Angestellten soll allerdings schon ein Monat früher, mit 1. Juni, erfolgen.


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