Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 118

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Ich werde mir erlauben, noch einen Entschließungsantrag einzubringen, weil wir alle nicht wissen, wie mit den Wertgrenzen umgegangen werden soll, die unterhalb des Schwellenwertes liegen. Dazu brauchen wir Erfahrungswerte, die dann vielleicht die eine oder andere Adaption notwendig machen könnten.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Dr. Papházy, Kolleginnen und Kollegen zum Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert und ein Bundesvergabegesetz erlassen wird (1118 der Beilagen)

Die unterzeichneten Abgeordneten beantragen folgende

Entschließung:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird ersucht, zu beobachten, in welcher Weise sich die Ausdehnung des Rechtsschutzes auf den Bereich unterhalb der Schwellenwerte auswirkt, insbesondere ob es hiedurch zu unvertretbaren Verfahrensverzögerungen kommt, und hierüber innerhalb von zwei Jahren ab In-Kraft-Treten des Gesetzes dem Nationalrat einen Bericht zu erstatten.

*****

Ich glaube, auch das ist eine vernünftige Lösung.

Abschließend richte ich nochmals den Dank an diejenigen, die hier mitverhandelt haben. Es war ein außergewöhnlich gutes und konsensuales Klima für alle, die daran mitgewirkt haben. Es ist letztendlich, glaube ich, auch ein gutes Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

14.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der vorgetragene Entschließungsantrag ausreichend unterstützt ist, in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und daher auch mit zur Verhandlung beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung steht.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

14.47

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur das Klima im Ausschuss und in den politischen Verhandlungen war sehr konstruktiv. Ich nehme auch hier bei den Reden äußerst konstruktive Debattenbeiträge wahr, und das freut mich bei einer Materie wie dem Vergaberecht ganz besonders.

Vor eineinhalb Jahren sind wir ebenfalls hier gestanden, haben über das Vergaberecht verhandelt und abgestimmt, waren damit befasst und haben damals – wenn Sie sich erinnern – keine Einigung im materiellen Bereich gefunden. Wir hatten damals die einzige Möglichkeit, die Rechtslage so, wie sie sich damals darstellte, weiter fortzuschreiben und uns mit Hilfe eines Entschließungsantrags – also eigentlich mit Hilfe der Bundesregierung – den Auftrag zu geben, zu einem gemeinsamen, einheitlichen Vergaberecht zu kommen. Ich meine, das ist uns geglückt, wir sind wirklich zu diesem einheitlichen Gesetz gelangt. Ich hatte damals ein bisschen "Bauchweh" dabei, ich war mir nicht sicher, ob uns das in diesen eineinhalb Jahren auch


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