Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 123

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend kann ich daher sagen: Das öffentliche Auftragswesen in Österreich hat neue, aber auch gute Regeln. Die Rechtssicherheit für alle Beteiligten, sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber, wurde neu verhandelt, und diese Rechtssicherheit wurde wesentlich erhöht. Auch das Internet wurde berücksichtigt. Wenn man bedenkt, dass auf Grund der neuen Vergaberichtlinien ein bis zwei Prozent an Kosten eingespart werden können, dann reden wir von beträchtlichen Summen für das Budget und damit auch für die soziale Lage in Österreich. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Daher ist das ein gutes Gesetz, und wir geben dem gerne unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich unterbreche nun im Sinne der Bestimmungen der Geschäftsordnung die Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt 7, und wir kommen, wie angekündigt, zur Behandlung des Dringlichen Antrages der grünen Fraktion.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsetzung des Ökosteuerkonzepts der Bundesregierung, Arbeit schaffen – Umwelt entlasten (673/A) (E)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Erstunterzeichnerin des Antrags ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Ich gehe daher davon aus, dass sie als Erstunterzeichnerin auch diesen Antrag begründen wird. Da er inzwischen an alle Mitglieder des Hauses schriftlich verteilt wurde, erübrigt sich eine Verlesung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Es ist unbestritten, dass es in Österreich in den nächsten Jahren zu keiner Erhöhung der Steuer- und Abgabenquote kommen soll. Die Lohnnebenkosten in Österreich sind äußerst hoch. Das führt in der Regel zu erhöhter Arbeitslosigkeit und bedeutet einen wirtschaftlichen Standortnachteil, der die Ansiedlung internationaler Unternehmen in Österreich behindert und die heimische Wirtschaft (vor allem Klein- und Mittelbetriebe) massiv benachteiligt.

Die im Rahmen internationaler Konventionen festgelegten Klimaschutz- und Umweltziele, wie etwa die Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, müssen insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im August/September 2002, mit Nachdruck verfolgt werden.

In diesem Sinne hat der Ministerrat am 30.4.2002 "Die Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung" beschlossen. In dieser Nachhaltigkeitsstrategie ist "die Inangriffnahme einer schrittweisen Umsetzung einer sozial ausgewogenen ökologischen Steuerreform und Steuerbegünstigungen bis zum Jahre 2005" festgeschrieben.

Das Grundprinzip einer ökologischen Steuerreform ist einfach. Es geht nicht um eine Steuererhöhung, sondern um eine Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Faktor Energie- und Ressourcenverbrauch. Die ökologische Steuerreform bringt Vorteile auf verschiedenen Ebenen. Sinkende Lohnnebenkosten können neue Arbeitsplätze schaffen, die Lenkungseffekte einer ökologischen Umsteuerung führen zur Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs: Das bedeutet eine Schonung der Umwelt und begünstigt die Erreichung von konkreten Umweltzielen, wie etwa dem Kioto-Klimaschutzziel.

Eine Studie des WIFO aus dem Jahr 1995 errechnete die Beschäftigungseffekte einer ökosozialen Steuerreform für Österreich mit bis zu 34.000 neuen Stellen.

Auf Seite 34 der vom Ministerrat am 30.4.2002 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie heißt unter der Überschrift "Leitziel 8 – Korrekte Preise für Ressourcen und Energie" wörtlich:


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