Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 167

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Abschließend bleibt festzustellen, dass mit diesem bundeseinheitlichen Vergabegesetz tatsächlich ein Fortschritt gelungen ist, und ich hoffe sehr, dass dieser Fortschritt in diesem einen angesprochenen Punkt auf europäischer Ebene nicht wieder rückgängig gemacht wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

18.04

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das Bundesvergabegesetz, das nun vorliegt, ist eine Lösung, auf die wir lange gewartet haben, denn Vergabegesetze, wie immer man sie gesehen hat oder sie diskutiert wurden, haben immer für sehr viele Emotionen gesorgt. Seit Jahren wird nun verhandelt. Das letzte derartige Gesetz, das wir 1997 oder 1998 beschlossen haben, hatte natürlich Reformbedarf, weil sich auch in der Wirtschaft in der Zwischenzeit enorm viel geändert hat. Wir haben nun Neuregelungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, und das ist ganz entscheidend.

Ich denke, dass es nicht ein Gesetz ist, wie heute schon mehrmals gesagt wurde, bei dem der kleinste gemeinsame Nenner gefunden oder ein Kompromiss geschlossen wurde, nein, ich denke, dieses Gesetz ist eine Zukunftslösung, ist eine herzeigbare Lösung und ist beispielgebend nicht nur in unserem Land, sondern über unser Land hinaus auch für andere Staaten, für die Europäische Union insgesamt. Meine Vorrednerin hat auch auf diesen Bereich Bezug genommen.

Wir haben nun die Gesetzgebungskompetenz zum Bund verlagert und haben österreichweit einheitliche Vergaberichtlinien. Ich meine, dass das nicht nur deshalb wichtig ist, weil man sich nun klar orientieren kann, sondern auch deshalb, weil damit auch unnötiger Verwaltungsaufwand eingespart wird. Das ist ein wichtiger Schritt, über den man in der Debatte zu diesem Gesetzentwurf auch reden soll.

Entscheidend ist auch, dass mit der Neuregelung nun auch die Vorgaben des EU-Vergaberechtes in Einklang stehen. Ich bin der Meinung, Herr Staatssekretär, dass es in diesem Zusammenhang angezeigt ist, sowohl der Hauptverhandlerin, Dr. Baumgartner-Gabitzer, als auch der Beamtenschaft des Ministeriums, den Ländervertretern und insbesondere dir als Vertreter des Bundeskanzleramtes Anerkennung auszusprechen, weil ungemein viel Aufwand und Einsatz notwendig waren, um letzten Endes eine gemeinsame Arbeit von besonderer Qualität vorlegen zu können.

Ich glaube, dass wir damit den Wirtschaftsstandort Österreich noch attraktiver gestalten können, weil dadurch auch eine Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens insgesamt mit vollzogen wird.

Die Anwendbarkeit der Rechtsschutzbestimmungen auch auf öffentliche Aufträge unter dem Schwellenwert der EU-Vorschriften stellt eine Verbesserung dar, vor allem für die Bedingungen der unterlegenen Mitbieter. Auch das ist entscheidend.

Ich habe heute in der Debatte vernommen, dass nun auch die Grünen in der dritten Lesung mitstimmen werden. Das ist etwas, was mich positiv stimmt, in den Ausschussberatungen war das nicht erkennbar. Ich hätte Sie sonst fragen müssen, was Sie letzten Endes wollen. Auf der einen Seite wollen Sie immer mehr Kompetenzen zum Bund verlagert haben – heute kritisieren Sie auf der anderen Seite wieder, dass die Länder für die Rechtsschutzbestimmungen zuständig sind. Diese Vorgangsweise, diese Ausrichtung ist, wie ich meine, nicht ganz korrekt.

Es ist heute mehrmals angesprochen worden, dass dieses Bundesvergabegesetz auch eine sehr wesentliche soziale Komponente hat, denn gerade die Beschäftigung von Frauen, Lehrlingen, Langzeitarbeitslosen, Behinderten und älteren Arbeitnehmern sowie die Umsetzung sonstiger sozialpolitischer Belange sind hier mit einzubeziehen. Da Kollegin Mag. Kubitschek meinte,


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