Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 168

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dass das eine Forderung der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft war, möchte ich das überhaupt nicht in Abrede stellen, ich möchte nur ergänzen: nicht nur der Gewerkschaft und nicht nur der Arbeiterkammer. Das war sehr wohl auch ein Anliegen dieser Regierung, das war sehr wohl auch ein Anliegen der Hauptverhandler und all jener, die hier mitgearbeitet und mitgewirkt haben. Das, glaube ich, soll auch sehr deutlich ausgesprochen werden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Mit diesem Gesetz wird ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz im öffentlichen Haushalt und für die Schaffung eines entsprechenden Spielraumes für wichtige Investitionen in der Zukunft gesetzt. Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang war auch die Schaffung des Bundesbeschaffungsamtes. Durch die Möglichkeit der Abwicklung von Vergabeverfahren für Länder und Gemeinden können auch hier wesentliche Synergien genutzt werden. Schlussendlich ist das ein Meilenstein für die österreichische Wirtschaft, ein Meilenstein zur Sicherung von Arbeit in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier. – Bitte.

18.09

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde über die Dimension dieses Gesetzes heute schon mehrfach gesprochen. Da jetzt fast alle Abgeordneten im Saal sind, möchte ich es noch einmal wiederholen: Es geht um eine Summe von 35 Milliarden € oder 480 Milliarden Schilling, die jährlich durch die öffentliche Hand vergeben wird. Bei dieser Dimension ist es daher auch wichtig, dass die Spielregeln passen.

Wichtig sind die Spielregeln im Interesse einer sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel. Wichtig ist, dass es auch zu einem funktionierenden Wettbewerb bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen kommt, wichtig ist natürlich auch im Interesse der Wirtschaft, dass der Zugang zum Wettbewerb für alle sichergestellt ist und dass es auch zu einem fairen Wettbewerb im Sinne und im Interesse der Wirtschaft kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Beides wird meiner Meinung nach mit diesem Gesetz erfüllt. Es ist in den zahlreichen Gesprächen auch gelungen, dass man beide Interessen berücksichtigt und dass natürlich auch, wie schon gesagt wurde, die EU-Richtlinie diesbezüglich eingehalten wird.

Der Quantensprung dieses Gesetzes ist zweifelsohne die Tatsache, dass es bundeseinheitlich sein wird, wie schon alle Vorredner ausgeführt haben. Das war natürlich auch der Grund dafür, dass die Geburt dieses Gesetzes etwas länger gedauert hat, weil die Länder nicht so leicht auf ihre bisherige Kompetenz verzichtet haben.

Leidtragende dieser Situation waren natürlich die Wirtschaft und die Gewerbetreibenden. Als einer, der von Berufs wegen mit der Vergabe sehr häufig zu tun hat, weiß ich, wovon ich hier spreche. Niemand konnte in der Vergangenheit verstehen, warum ein Anbieter ab einer Landesgrenze plötzlich andere gesetzliche Bestimmungen bei der Vergabe von Leistungen zu berücksichtigen hat, und das in einem sich vereinheitlichenden Europäischen Wirtschaftsraum.

Es ist daher ein historischer Verdienst dieser Bundesregierung, dass es gelungen ist, die Zustimmung der Länder für diese Kompetenzverschiebung zu erreichen, dass es nicht mehr zehn verschiedene Gesetze gibt, sondern nur mehr eines. Das bringt natürlich – das muss man auch sagen – Verwaltungsvereinfachung und Wirtschaftsfreundlichkeit.

Die Gesetzgebung wird Bundessache sein. Die Vollziehung wird dort, wo es um die Vergabe des Bundes geht, Bundessache sein, und dort, wo es um die Vergabe im Bereich der Länder und Gemeinden geht, wird die Vollziehung Landessache sein. Bei der Kontrolle wird es sich genauso verhalten, und auch der Rechtsschutz wird auf Bund und Land aufgeteilt sein, je nachdem, ob es sich um eine Bundes- oder um eine Landes- oder Gemeindevergabe handelt.


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