Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 201

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werden, die eingegangenen Haftungen bis höchstens 31. Dezember 2002 bei Bedarf jeweils um einen Monat zu verlängern. (Abg. Dr. Lichtenberger: Genau das war die Prophezeiung, als wir das diskutiert haben! Alle haben Stein und Bein geschworen, das wird nicht so sein!) Diese Vorgangsweise ist aus zeit- und verwaltungsökonomischen Gründen prinzipiell zu begrüßen.

Klar muss aber auch sein, sehr geehrte Damen und Herren, dass dies kein Dauerzustand werden darf. (Abg. Dr. Lichtenberger: Ja, genau!) Versicherer und vor allem Rückversicherer, deren Grundgeschäft es ja ist, Risiken anderer abzusichern, und die dafür selbstverständlich auch entsprechende Prämien kassieren, können nicht einfach ihre Verantwortung auf den Staat abwälzen, wenn das Risiko dann auch tatsächlich droht, und die Verantwortung wieder übernehmen und die Prämien wieder kassieren, wenn die Gewitterwolken wieder abgezogen sind. Wenn dies zum Dauerzustand würde, könnte der Staat diese Haftung und die entsprechenden Prämien gleich gänzlich übernehmen (demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Lichtenberger ), also auch in ruhigen Zeiten, was aber weder im Interesse des Staates noch der Versicherungsbranche liegen würde. (Abg. Dr. Lichtenberger: Der Versicherungsbranche schon, Frau Kollegin! Die wären sehr interessiert daran!)

Wir sollten deshalb dringend auf die EU dahin gehend einwirken, dass dieser außergewöhnliche Zustand nicht zu einem Dauerzustand wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Grasser. – Bitte.

20.27

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist im Zusammenhang mit der Reform des unabhängigen Finanzsenates mehrfach auch die grundlegende Reform der Finanzverwaltung angesprochen worden. Lassen Sie mich den UFS daher auch in dieser größeren Zusammenschau ansprechen.

Aus unserer Sicht ist dieser unabhängige Finanzsenat ein wichtiges Teilprojekt einer umfassenden, einer grundlegenden Reform der österreichischen Finanzverwaltung, einer Reform dieser Finanzverwaltung hin zu einer noch stärkeren Serviceorientierung, als das heute bereits der Fall ist, zu noch größerer Effizienz, zu noch größerer Flexibilität, zu noch größerer Kosteneffizienz aus der Sicht des Steuerzahlers, hin zu einer Organisation, deren tragende Prinzipien aus unserer Sicht die Bürgerorientierung, Steuergerechtigkeit und Steuergleichmäßigkeit in verstärkter Form, Wirtschaftlichkeit, Eigenverantwortung und Leistungsorientierung sind. Dies sind Prinzipien, meine Damen und Herren, die für die Finanzverwaltung in Summe genauso wie für den unabhängigen Finanzsenat im engeren Sinn gelten sollen.

Der unabhängige Finanzsenat wird, was aus unserer Sicht besonders wichtig ist, die Rechte der Bürger stärken, und zwar deshalb, weil wir dort unabhängige und weisungsfreie Senatsmitglieder haben werden, weil wir damit eine Verkürzung der Erledigungsdauer erreichen werden, weil es, weil wir nur eine Behörde haben, eine einheitliche Rechtsmeinung geben wird, weil es Leistungstransparenz und – durch sieben Standorte, die in diesem zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetz vorgesehen sind – dezentrale Strukturen geben wird.

Aus unserer Sicht ist dieser unabhängige Finanzsenat daher ein sehr wichtiger Reformschritt. Es sind 290 Mitarbeiter und 9 000 Erledigungen, die davon betroffen sind, und natürlich hat diese eine Säule der Finanzreform auch Auswirkungen auf die anderen Elemente unserer Finanzorganisation. So ist zum Beispiel klar, dass die Finanzlandesdirektionen quasi automatisch eine maßgebliche Veränderung erfahren müssen, genauso wie auch die Finanzämter entsprechend beeinflusst werden. Das heißt, der unabhängige Finanzsenat berührt natürlich den gesamten laufenden Reformprozess.


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