Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 208

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle neuerlich die einstimmige Annahme fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der österreichischen Finanzämter.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt. (Buh-Rufe bei der SPÖ in Richtung der Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Sind gesichert!)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1129 der Beilagen.

Da der vorliegende Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird, Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich wiederum zunächst die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle neuerlich die einstimmige Annahme fest.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1130 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

12. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1002 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat beschlossen und die BAO, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, das Finanzstrafgesetz, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden (Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, AbgRmRefG) (1074 der Beilagen) (Dritte Lesung)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir kommen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Da die Abstimmung in dritter Lesung über diesen Gesetzentwurf in der 101. Sitzung des Nationalrates vertagt wurde, kommen wir nunmehr zur dritten Lesung hinsichtlich jener Teile, die in der zweiten Lesung mit der verfassungsmäßig vorgegebenen Mehrheit angenommen wurden. Das betrifft all jene Bestimmungen, die nicht der Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten bedurften.


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