Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 165

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Verfügbarkeit über diese Waffe nicht mehr unter Kontrolle ist, wird sie gefährlich. (Abg. Mag. Mainoni: Das steht aber nicht drin!)

Ich bin aus tiefstem Herzen davon überzeugt, dass das größte Gefahrenpotenzial, das wir bei Schusswaffen haben, darin liegt, dass Schusswaffen in privaten Haushalten gelagert werden. Daher dient diese Zielrichtung, die die Sozialdemokraten und die Grünen verfolgen, nämlich das generelle Verbot von Schusswaffen in privaten Haushalten – mit einigen Ausnahmen, die sehr streng reglementiert und geregelt sein müssen –, ausschließlich dem Zweck, die Sicherheit in Österreich zu erhöhen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Den Eltern des 10-jährigen Mädchens, das sich in Graz erschossen hat, gilt mein großes Mitgefühl. Diese Eltern sind nicht nur durch den Tod ihres Kindes betroffen, sondern sie sind auch betroffen durch eine Gesetzeslage, die es zugelassen hat, dass ein Vater – wofür?, frage ich mich; das muss ich rhetorisch fragen – eine Waffe haben kann. (Abg. Großruck: Weil er beim Bundesheer ist!)

Dieser Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ebenso der Fall jenes Schülers, der vor einigen Jahren in der Hauptschule Zöbern seine Lehrerin erschossen hat, bringen es auf den Punkt: Es ist immer eine Frage der Verfügbarkeit über Schusswaffen. Die Lehrerin in Zöbern würde noch leben, wenn es nicht ein Waffengesetz gäbe, das privaten Leuten ohne großartige Begründung die Möglichkeit gibt, in ihrem privaten Haushalt Schusswaffen zu verwahren. – Das ist der Punkt, wo es anzusetzen gilt, wenn es um ein generelles Waffenverbot geht, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Das ist der Punkt: Der private Bedarf ist zu hinterfragen – und der private Bedarf ist nicht gegeben!

Wenn Herr Mainoni mit einem Grundrecht auf Waffenbesitz argumentiert, dann muss ich sagen, da lacht ja das letzte Hendl in Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn eine Waffe in der Hand eines Menschen, der unkundig ist, ist die Gefahr schlechthin. Das zeigen nicht die Statistiken der Grünen oder die Statistiken der Stoisits, sondern das zeigen die Statistiken des Innenministeriums. Die Gewalttaten und Morde im Familienkreis werden zu zwei Drittel mit legalen Schusswaffen verübt – mit legalen Schusswaffen, die sich legal in privaten Haushalten befinden!

Aus diesem Grund ist uns diese Initiative auch so wichtig, aus diesem Grund ist uns dieses Signal der Abrüstung in Österreichs Haushalten das Wichtigste. Es geht um die Abrüstung in den Haushalten. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Daher wollen wir ein generelles Verbot von Schusswaffen in Privathaushalten. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

Die Regierung, die so manches nicht versteht, wiegt die österreichische Bevölkerung weiterhin in Unsicherheit, aber das wird sich rächen. Das nächste tragische Ereignis wird auch Ihnen auf den Kopf fallen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

18.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, dem Innenausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 688/A (E) betreffend ein generelles Verbot von privaten Schusswaffen eine Frist bis 11. Juni 2002 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.


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