Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 166

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Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 3 bis 6 der Tagesordnung wieder auf.

Zum Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Silhavy. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.23

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir kommen wieder zur Verhandlung der Berichte des Gesundheitsausschusses, und ich möchte an die Rede des Kollegen Rasinger anschließen, der offensichtlich von Dingen gesprochen hat, über die er sich nicht mit uns beziehungsweise mit unserem Stimmverhalten auseinander gesetzt hat.

Herr Kollege Rasinger! Die Novellierung sowohl des Ärztegesetzes als auch des Hebammengesetzes als auch der Schutzimpfung wird unsere Zustimmung erhalten. Wir geben einer einzigen Vorlage nicht unsere Zustimmung, und den Grund dafür hat unser Kollege Manfred Lackner erklärt. Wir sind vor allem damit nicht einverstanden, dass es sozusagen für die Sonderkrankenanstalten wiederum eine eindeutige Ausnahmeregelung gibt. Weshalb sind diese nicht genau so wie die allgemeinen und öffentlichen Krankenanstalten dazu verpflichtet, die Verschreibungen nach der Wirtschaftlichkeit vorzunehmen? Das ist etwas, was Sie uns nicht erklären können.

Diese Krankenanstalten und Einrichtungen werden von Ihnen eindeutig bevorzugt, Sie geben ihnen eindeutig den Vorzug und ein Privileg. Wir haben Ihnen das auch schon im Ausschuss recht deutlich gesagt, und wir haben das auch ausführlich diskutiert. (Abg. Dr. Rasinger: Das ist ja unlogisch!) Das ist nicht unlogisch! Hat man nach wirtschaftlichen Kriterien vorzugehen, so gilt das für alle Bereiche, Herr Dr. Rasinger. Ich glaube, darin sind wir wohl einer Meinung. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Punkt: Sie versuchen etwas zu reparieren, weil Sie offensichtlich auch befürchten, dass es verfassungsmäßig in der herkömmlichen Form nicht hält, nämlich den Beitrag für die Patientenentschädigung; auch darauf ist Kollege Lackner bereits deutlich eingegangen. Es ist doch irgendwie widersinnig, wenn ich als Patient dafür zahlen muss, dass ich dann, wenn ein Arzt einen medizinischen Fehler begeht, eine Entschädigung bekomme. Wir haben dieses Thema schon mehrmals behandelt. Sie selbst haben gesagt beziehungsweise wurde seitens des Herrn Bundesministers bestätigt, dass das nur eine vorübergehende Lösung, eine Zwischenlösung ist, Herr Kollege Rasinger. (Abg. Dr. Rasinger: Die Ministerin Hostasch wäre froh gewesen!)

Herr Kollege Rasinger! Genau das ist der springende Punkt: Ich soll für etwas bezahlen, das unter Umständen ein Fehler ist, den Ihre Berufsgruppe verursacht. Das ist doch wohl nicht das Verursacher-Prinzip, das Sie immer wieder andeuten und annehmen. Ich als Patient muss sozusagen für mich selbst im Vorhinein Schadenersatz zahlen. Das ist eine Regelung, mit der wir nicht einverstanden sind; das wissen Sie auch, das haben wir Ihnen deutlich gesagt. Wir haben Ihnen schon mehrmals Kompromissvorschläge angeboten, die aus unserer Sicht eine richtige Lösung wären.

Wir wollen Ihnen heute abermals die Chance bieten, diese Regelung zu überdenken und doch den richtigen Weg einzuschlagen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die PatientInnenentschädigung nach Behandlungsfehlern,


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