Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 172

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7b. § 62 Abs. 5 lautet:

"(5) § 12 Abs. 6 bis 9, § 19 Abs. 2 bis 4 (§ 19 Abs. 6 bis 8 alt), § 40 Abs. 2 Z 3, § 53 Abs. 4 und § 61a in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 65/2002, treten mit 1. Jänner 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 19 Abs. 2 bis 5 (alt) außer Kraft."

7c. § 62 Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

"(6) § 54 Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2002 tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft."

*****

Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.47

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die vier in Verhandlung stehenden Vorlagen wurden durch meine Fraktionsvorredner bereits mehrfach erklärt, ebenso unser Stimmverhalten dazu, daher erspare ich Ihnen eine Wiederholung.

Erlauben Sie mir aber einen Hinweis auf den derzeit zweifellos brennendsten Missstand im österreichischen Gesundheitssystem, nämlich die unsoziale Krankenbesteuerung, die Ambulanzgebühr.

Herr Staatssekretär Dr. Waneck hat uns im Ausschuss erklärt, dass durch die Einführung dieser Ambulanzgebühr die Patientenzahl im niedergelassenen Bereich um 10 Prozent gestiegen ist. Das bedeutet 130 Millionen € pro Jahr Mehrkosten für die Krankenanstalten, und es wurde auch erklärt, dass die Einsprüche in diesem Zusammenhang die Verwaltungskosten um mehr als 10 Prozent steigen lassen werden.

Alleine an diesen Beispielen erkennen wir, dass die Ambulanzgebühr mehr kostet, als sie bringt. (Abg. Dr. Pumberger: Kaipel, das ist ein alter Hut!) Und Sie sind sich auch nicht zu schade dafür, genau jene Mittel, die Sie durch die Ambulanzgebühr einheben, für externe Beratungen und Werbung auszugeben. – Ich empfehle Ihnen, Herr Kollege: Machen Sie eine gescheitere Politik, dann brauchen Sie nicht dafür zu werben! Und ich empfehle Ihnen auch: Haben Sie mehr Vertrauen zu den exzellenten Experten in den jeweiligen Ressorts, dann ersparen Sie sich auch die externen Berater! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Ambulanzgebühr ist jedenfalls eine versteckte Beitragserhöhung auf Kosten der Arbeitnehmer. Sie ist eine Strafzahlung für alle, die keine andere Möglichkeit haben, als eine Ambulanz aufzusuchen. Und sie ist auch eine Diskriminierung für chronisch und schwer Kranke. Und wenn Sie immer darauf hinweisen, dass die Krebspatienten von der Ambulanzgebühr befreit sind, dann ist das nur die halbe Wahrheit. Tatsache ist, dass Tausende Krebspatienten für die Nachbehandlung Ambulanzgebühren zu bezahlen haben.

Sie kennen wahrscheinlich die Schlussfolgerungen einer englischen Studie, in der ausgeführt wird, dass die Selbstbehalte wenig Effizienz im Gesundheitswesen bringen und auch eine Umverteilung von den Armen zu den Reichen bewirken.

Folgen Sie, Herr Bundesminister, Herr Staatssekretär, dem Beispiel der Niederlande! Sie haben die Gelegenheit, die Ambulanzgebühr abzuschaffen. Oder folgen Sie zumindest der Einsicht


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