Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 183

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Vor dem Hintergrund des von mir jetzt in aller Kürze ausgeleuchteten Szenarios ist eigentlich nur mehr zu sagen, dass Prävention der beste Schutz auf diesem Gebiet ist, dass Prävention wichtig ist, um einen ökologischen Super-GAU zu verhindern, und dass es einfach eine Verantwortung gegenüber unseren Kindern darstellt, so zu handeln, wie wir es heute mit diesen Entschließungsantrag tun. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Glawischnig, die eine weiße Jacke anhat –: Sie hat auch eine weiße Weste! – Abg. Dr. Glawischnig  – an das Rednerpult tretend, in Richtung der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Ing. Westenthaler, die miteinander reden und dabei lachen –: Soll ich am Anfang meiner Rede eine kleine Pause machen, damit sich die zwei Buben hier in der ersten Reihe auslachen können, oder? – Abg. Achatz: Das war aber rassistisch, wie Sie sich da geäußert haben! – Abg. Mag. Schweitzer  – in Richtung der Abg. Achatz –: Alles okay! – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung der Rednerin –: Keine Unterbrechung! Fahren Sie fort!)

19.26

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte eingangs meiner Rede zur vorliegenden Novelle zum Gentechnikgesetz zwei kurze Sätze sagen und dann mit der allgemeinen Debatte zur Freisetzungsproblematik in Österreich fortsetzen.

Die vorliegende Novelle zum Gentechnikgesetz ist im Wesentlichen darauf gerichtet, EU-Recht umzusetzen. Es geht dabei um Deregulierungsbestimmungen und um raschere und flexiblere Verfahren, um Verfahrensvereinfachungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Das sehen wir durchaus differenziert, das sehen wir in Einzelfällen auch positiv, allerdings sind einige Punkte darin enthalten, bezüglich welcher ich große Bedenken habe und die letztendlich ausschlaggebend dafür waren, dass wir dieser Novelle, wie sie uns jetzt vorliegt, nicht zustimmen können.

Ich denke, bei einer so riskanten Technologie wie der Gentechnologie ist es durchaus angebracht, die Verfahren möglichst transparent zu machen, eine möglichst große Beteiligung der Öffentlichkeit zu garantieren. Deshalb bedauere ich es, dass bei Verfahren für geschlossene Systeme die Anhörung de facto abgeschafft worden ist. Ich hätte mir gewünscht, dass das in diesem Ausmaß beibehalten wird.

Es sind auch wesentliche Deregulierungsschritte in der vorliegenden Novelle enthalten, Maßnahmen, die ich nicht nachvollziehen kann und die auch im Begutachtungsverfahren massiv kritisiert worden sind, wie zum Beispiel eine sehr weitgehende Verordnungsermächtigung, die bestimmte Arbeiten völlig von den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes freistellt. Das sehe ich nicht ein, ich finde, dass das eine unnötige Deregulierung ist, denn gerade bei so einer Technologie sollte man anfangs noch vorsichtig sein.

Mit der Regelung bei der Therapiefrage, somatische Gentherapien, bin auch nicht ganz glücklich, ich finde es nicht gut, dass das von den Vorschriften der Abschnitte II und III völlig ausgenommen worden ist. Aber auch die Haftungsregelungen bedürfen meiner Meinung nach noch einer Überarbeitung, wo es einige Unschärfen gibt.

Im Großen und Ganzen kann man sagen: Dieses Gesetz ist in wesentlichen Bereichen – von einer einzigen Stellungnahme abgesehen, und zwar von der Stellungnahme der Industrie – fast wortidentisch übernommen worden. Es kommt ein Begriff vor, der "vernachlässigbares Risiko" lautet. Ich halte diese Formulierung für nicht gut und für misslungen. (Abg. Mag. Kogler: Das ist eine Bedrohung!) Ich frage mich: Was ist ein vernachlässigbares Risiko? Ist das ein kleines Risiko, ist das ein geringes Risiko oder ist das überhaupt ein Risiko? Was ist das eigentlich? – Ich meine, mit solchen Begriffen sollte man bei so einer Technologie nicht arbeiten. (Beifall bei den Grünen.)


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