Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 182

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Ich kann Ihnen versichern: Ich werde bei diesem Thema nicht lockerlassen, und wir werden dieses Thema auch in den nächsten Monaten und Jahren hier im Hohen Hause noch ausführlich besprechen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

19.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Scheuch. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Öllinger in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Ing. Scheuch. – Abg. Ing. Scheuch  – an den Abg. Öllinger gewandt –: Gibt es ein Problem? – Abg. Öllinger  – auf Abg. Ing. Scheuch replizierend –: Sicher, mehrere! – Abg. Ing. Scheuch: Das glaube ich: Wenn ich mich für Dinge einsetze, die auch Sie wollen, ist es für Sie ein Problem; für mich nicht! – Abg. Öllinger: Wollen Sie ein Problem haben? – Abg. Ing. Scheuch: Sie können mir sicher keines machen, mein "Freund", mein "Genossenfreund"! Na wirklich nicht! So wichtig, wie Sie glauben, sind Sie nicht!)

19.21

Abgeordneter Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Minister! Herr Präsident! Ich bin sehr froh darüber, dass es eine breite Mehrheit in der österreichischen Bevölkerung gibt, die ganz klar sagt, dass sie gegen die Ausbringung von GVOs ist. Ich bin auch stolz darauf, dass hier alle vier Parteien einen Konsens dahin gehend finden konnten, in dieser Frage einen Schritt in die richtige Richtung zu setzen, auch wenn dieser Schritt nicht unbedingt ein Durchbruch ist und nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann, aber es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, nämlich insofern, als Österreich in dieser Frage europaweit das ökologische Gewissen werden könnte und eine Führerschaft, wie zum Beispiel in der Anti-Atompolitik, einnehmen könnte.

Was sagt der vorliegende Entschließungsantrag aus? – In erster Linie sagt er aus, dass wir uns mit aller Kraft für die Verlängerung des Moratoriums betreffend Zulassung gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU einsetzen werden und wollen, wie das der Herr Minister auch bis jetzt schon getan hat. Ich möchte hier durchaus nicht verschweigen, dass es da Gefahr in Verzug gibt, denn es könnten, was man ohne weiteres sagen kann, Länder wie Frankreich aus dieser Allianz ausscheiden und es könnte zur Aufweichung der diesbezüglichen Bestimmungen kommen, was natürlich katastrophale Auswirkungen für den Biolandbau, für die Landwirtschaft an sich hätte und was letztendlich auch den Plan, in Österreich eine gentechnikfreie Zone zu errichten, zunichte machen würde. Auf Grund dieser Umstände sind wir gefordert, zu handeln, und dazu brauchen wir entsprechende Unterlagen.

Damit komme ich zum zweiten Punkt dieses Antrages, zu der Forderung, dass Studien erstellt werden sollen, die gesundheitliche, technische, rechtliche und wirtschaftliche sowie ökologische Möglichkeiten ausloten, und – das ist mir auch wichtig, das haben wir gemeinsam verhandelt – dass Möglichkeiten zur Errichtung einer gentechnikfreien Region in Österreich oder überhaupt auf dem gesamten Bundesgebiet Österreichs zu evaluieren sind, um dann, wenn Gefahr in Verzug ist, Entscheidungsgrundlagen zu haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der mir am Herzen liegt und der auch in diesem Antrag festgeschrieben wurde, lautet, dass die Lücke, die in der Haftungsfrage auftritt, geschlossen wird. Das jetzige Gesetz macht nämlich praktisch keinen Unterschied zwischen unbeabsichtigter und absichtlicher Freisetzung. Dazu wird der Minister einen Entwurf bis Herbst vorlegen, womit dann diese Gesetzeslücke geschlossen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass das Aussetzen von GVOs ein Risiko in sich birgt. Wir müssen dafür sorgen, dass die Schadensfälle nach dem Verursacherprinzip abzuhandeln sind, und ich bin mir nicht ganz sicher, dass die Liquidität so manchen, wenn auch mächtigen Chemiekonzerns ausreichen wird, um Marktschäden mittels des Verursacherprinzips zu begleichen. Das heißt, es könnte wieder so weit kommen – wie es schon bei der BSE-Krise der Fall gewesen ist –, dass der Steuerzahler einerseits zuerst mit einem eigentlich minderwertigen Nahrungsmittel versorgt wird und andererseits mit seinem Steuergeld auch noch die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen tragen muss. Das darf nicht sein!


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