Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 199

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das ist eine Rahmenbedingung, im Hinblick auf welche die vorliegende Gesetzentwicklung, die heute Abend zur Diskussion steht, beurteilt wird.

Was fehlt uns noch? – Wir haben bis jetzt keinen BSE-Bericht. Wir haben bis jetzt keine durchgehenden Konsequenzen betreffend den Antibiotika-Skandal. Es gibt zwar das Tierarzneimittelkontrollgesetz, und seit neuestem gibt es auch eine provisorische Verordnung, die eine Anzahl von Arzneimitteln aufzählt, welche die Landwirte verabreichen und zwei Monate vor Ort lagern dürfen.

In dieser Verordnung werden sehr viele Produkte aufgezählt. Wirkungsvoller und besser wäre eine Negativliste, denn diese Verordnung muss ständig aktualisiert werden, weil ständig neue Produkte auf den Markt kommen. Deshalb wäre, wie gesagt, eine Negativliste besser. Sie aber gehen den leichteren Weg im Sinne der Produzenten und auch im Sinne der Antibiotika-Anwender und machen eine Verordnung, die ständig überarbeitet werden muss, statt einer Verbotsverordnung oder zumindest einer Wirkstoffverordnung. Das ist ebenfalls eine schlechte Reaktion auf die Krise, die vor nicht ganz einem Jahr auch hier im Haus diskutiert wurde und die schon vor eineinhalb Jahren begonnen hat. Da fehlt nach wie vor eine konsequente Antwort von der Regierungsbank. Die bisherigen Maßnahmen, sei es die Ernährungsagentur oder sei es das Arzneimittelkontrollgesetz, sind uns nämlich zu wenig. (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb haben wir auch einige konstruktive Anträge eingebracht, etwa Kollege Maier den Antrag über das Verbot von Separatorenfleisch. Das würde wirklich einen Qualitätssprung gerade im Hinblick auf die Wursterzeugung bewirken, der Antrag wird jedoch von Ihnen abgelehnt. Auch die Anträge von unserer Seite im Sinne des Konsumentenschutzes, der Kennzeichnung, der Qualitätssicherung und einer besseren Kontrolle werden von Ihnen abgeschmettert. Ich nehme an, die Leute werden sich bei der Wahl dafür bedanken, denn in Ihren Händen ist Lebensmittelsicherheit ein Bereich, der beiläufig behandelt wird, der aber insgesamt institutionell, personell und finanziell geschwächt wird und in dem die gesetzlichen Handlungsmittel und -spielräume immer geringer werden.

Ich möchte noch einen letzten Aspekt erwähnen, dass nämlich auch die Ahndung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht immer großzügiger wird. Schauen Sie sich nur etwa die Antwort an, die mir Herr Justizminister Böhmdorfer auf die Frage gegeben hat, wie es mit der Verhängung von Geldstrafen nach dem Lebensmittelgesetz aussieht: Gegenüber 1999 gab es im Jahr 2000 einen Rückgang der bedingten Geldstrafen von 303 auf 122 und der unbedingten von 272 auf 151! Es gibt also auch hier den Liberalismus. Durch die so genannten Diversionsmaßnahmen wurden die Verurteilungen verringert. Insgesamt handelt es sich dabei unseres Erachtens jedoch nicht um Kavaliersdelikte, sondern um ernsthafte Gesundheitsgefährdungen, und da müssten Sie, Herr Staatssekretär, eingreifen! Ich sehe aber von Ihrer Seite her nur Laisser-faire, Abbau und Einsparen! – Danke (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kampichler. – Bitte.

20.30

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Viele Anträge, die am 23. April 2002 auf der Tagesordnung der Sitzung des Gesundheitsausschusses standen, wurden von den Einbringern zurückgezogen, weil sie bereits überholt waren oder weil sie anderwärtig erledigt worden sind. (Abg. Dr. Pumberger: Das ist alles schon obsolet!) Es gab damals Anträge betreffend das bereits erwähnte Verbot von Separatorenfleisch und das Verfütterungsverbot von Futtermitteln, in denen Tier- beziehungsweise Knochenmehl enthalten ist, betreffend die Produktkennzeichnung und verschiedenes anderes mehr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! All diese Themenbereiche wurden von den Parteien der Regierungskoalition bereits längst bestens geregelt. Es wurde im Interesse der Konsumenten wirklich für Nahrungsmittelsicherheit Vorsorge getroffen!


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