Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 200

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Meine Vorredner haben es heute bereits angesprochen: Einer der wichtigsten Beschlüsse – diesbezüglich bin ich natürlich anderer Meinung als die Kollegen von den Oppositionsparteien – betraf die Errichtung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Wir haben damit eine wirkungsvolle Institution geschaffen, die vorbildlich in Europa ist und die unsere Position als Feinkostladen Europas weiter ausbaut und festigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Fleischuntersuchungsgesetz, das wir heute ändern, ist ebenfalls ein Schritt zur Qualitätssicherung. Bei Schlachtungen aus besonderem Anlass, so genannten Notschlachtungen, passen wir die gesetzliche Regelung den EU-Richtlinien an; meine Kollegin Achatz hat das ebenfalls bereits erwähnt.

Die Änderung bei der Fleischuntersuchung basiert auf einigen leider Gottes unangenehmen konkreten Anlassfällen. Obwohl die bisherige Regelung in größeren Städten mit angestellten Tierärzten bestens funktioniert hat, müssen wir dieses Gesetz ändern. Künftig wird der Landeshauptmann die Fleischuntersuchungsorgane einsetzen. Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, erreichen wir ein hohes Maß an Objektivität bei der Fleischuntersuchung. Wir schaffen die beste Grundlage für ein konsumentengerechtes Fleischangebot. (Abg. Gradwohl: Glaubst du das, was du hier von dir gibst?) Sicherlich, Herr Kollege Gradwohl! Sie werden sich davon überraschen lassen können!

Schwarze Schafe werden in Zukunft voraussichtlich weniger Chancen haben, und korrekte Fleischverarbeiter und Händler werden sich auf dem Markt im Interesse der Konsumenten sehr, sehr viel leichter tun. – Wir beschließen damit also eine gute Gesetzesgrundlage und gute Rahmenbedingungen für eine Versorgung mit guten, gesunden Lebensmitteln. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.33

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Mag. Maier gelangt nun zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort. – Bitte.

20.33

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mein Vorredner hat in seiner Rede behauptet, die Regierungsparteien hätten das Verbot von Separatorenfleisch bereits geregelt. – Das ist falsch!

Ich stelle richtig:

Erstens: Es gibt nur einen Beschluss der Kodexkommission, dass Separatorenfleisch nicht verkehrsfähig ist.

Zweitens: Es gibt bis heute noch keine gesetzliche Regelung in Österreich zum Verbot von Separatorenfleisch.

Daher sagen wir: Aus unserer Sicht ist ein gesetzliches Verbot von Separatorenfleisch anzustreben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Huber. – Bitte.

20.35

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Kampichler! Was Ihre Darstellung betrifft, wie vorbildlich Oppositionsanträge von den Regierungsparteien bereits erledigt wurden, so hat Ihnen mein Kollege Maier das Notwendige dazu schon gesagt.

Ich frage mich allerdings, warum ich zum Beispiel im Gesundheitsausschuss keine Antwort auf meine Frage bekommen habe, was denn von österreichischer Seite unternommen wurde, damit minderwertiges Separatorenfleisch – das immerhin einen hohen mikrobiologischen und gesundheitlichen Risikofaktor birgt – auf EU-Ebene ganz verboten wird. Auch habe ich keine Antwort auf meine Frage bekommen, ob es regelmäßige Probenziehungen gibt, um sicherzustellen,


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