Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 100

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14.20

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir diskutieren schon einen Vormittag lang über die "Abfertigung neu". (Abg. Böhacker: Einen Nachmittag!) Es ist die Zeit wert, geht es doch immerhin um mehr als drei Millionen Menschen, die in Beschäftigung stehen und die das alle betreffen wird. In diesem Sinne möchte ich mich auch auf die Menschen, die das betreffen wird, beschränken, weil damit meiner Meinung nach eine sehr wesentliche Entscheidung hinsichtlich der heutigen Arbeitsverhältnisse getroffen wird: Immerhin ein Drittel aller Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer wechselt innerhalb eines Jahres den Dienstgeber. Das heißt, die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist sehr groß geworden; man muss auf dem Arbeitsmarkt unterwegs sein. Ich denke daher, dass diese Aufwertung der "Abfertigung neu" ein sehr wesentlicher Aspekt für die Beschäftigungssituation der Menschen in unserem Land ist.

Eine Gefahr sehe ich allerdings bei dieser "Abfertigung neu". Da in den Diskussionen und Verhandlungen immer wieder erwähnt wird, dass die Frage des Pensionssystems hinsichtlich der Finanzierung eine sehr prekäre ist, habe ich bei der derzeitigen blau-schwarzen Bundesregierung Angst, dass im Zuge der "Abfertigung neu" am Pensionsrecht immer wieder etwas abgezwickt wird, sodass in nächster Zeit Verschlechterungen mit dem Hinweis auf die "Abfertigung neu" auf uns zukommen könnten.

Da aber im nächsten Jahr Wahlen sind, werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten das mit einem entsprechenden Wahlergebnis abwenden können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Aspekt – und dazu möchte ich auch einen Abänderungsantrag einbringen – ist die Frage der Übertragung von alten Abfertigungsverhältnissen in neue. Hier wird eine Steuerbegünstigung erschwert und ist erst ab dem dritten Jahr des Dienstverhältnisses möglich. Da hat die Regierung in den Rucksack einen sehr großen Mühlstein eingepackt. Es ist also nicht nur für Jause und Labsal gesorgt, sondern es ist ein Mühlstein eingepackt, den wir mit unserem Antrag aus dem Rucksack herausnehmen wollen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1176 der Beilagen betreffend die Regierungsvorlage Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz – BMVG) und mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das ORF-Gesetz, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Journalistengesetz geändert werden

und den Entschließungsantrag 20/A (E) der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abfertigung – sicher und gerecht

und den Entschließungsantrag 32/A (E) der Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abfertigung neu

und die Petition (34/PET) betreffend "Betriebsrat BMW Werk Steyr – Abfertigung neu", überreicht von Abgeordnetem Ing. Kurt Gartlehner

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:


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