Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 240

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Ein weiterer Punkt: die Menschenrechtssituation in China. Der Amnesty-Bericht des letzten Jahres hält wieder Zigtausende willkürliche Festnahmen fest, ebenso Folter, Hinrichtungen, Gruppen, die auf Grund ihrer spirituellen Arbeit verfolgt werden, zum Beispiel Falun Gong, aber auch Fälle von Menschen, die einfach eine andere Meinung haben, für die aber die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist. Auch das fällt meines Erachtens unter ein Kulturabkommen, dass nämlich auch all jene Personengruppen gestärkt werden, die vielleicht nicht dieselbe Meinung wie die Regierung eines Landes vertreten.

Ich hoffe sehr, dass bei der Umsetzung dieses Kulturabkommens auch diese Bereiche in der kulturellen Zusammenarbeit Platz finden. Eine Gelegenheit, diese Umstände zu thematisieren, wäre beispielsweise die Olympiade, die 2008 in China stattfindet. In den Vorbereitungen hiezu, also sehr wohl auch in der Zusammenarbeit im Bereich Sport, in der Jugendarbeit, wäre darauf einzugehen, um so jene in China zu stärken, die zu einer stärkeren Demokratisierung beitragen, die ja dann auch wieder die Kultur fördert. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.18

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Gemäß § 65 der Geschäftsordnung gelangen wir nunmehr zur Abstimmung. Gegenstand ist die Genehmigung des Staatsvertrages: Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. Februar 2002 über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl samt Anhängen und Anlagen sowie Erklärungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, 1099 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Vorschlag der Bundesregierung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz, dass der Beschluss sowie die Erklärungen der im Rat vereinigten Regierungen der Mitgliedstaaten in der dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen und spanischen Fassung durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht wird.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen, 1127 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Genehmigung dieses Abkommens zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Vorschlag der Bundesregierung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz, dass die Kundmachung dieses Abkommens, der Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, die in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht werden, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen hat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.


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