Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 241

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Wir gelangen zur Abstimmung über das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über kulturelle Zusammenarbeit, 1070 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 GOG auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S: 5, F: 4, V: 4 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung: Überprüfung

1. der Frühpensionierungen im Bereich der Bahn, Post und Telekom,

2. der Ablöse von Vorständen und Aufsichtsratmitgliedern in der öffentlichen Wirtschaft des Bundes,

3. des Vorruhestandes mit 55 im öffentlichen Dienst (so genannte "Chance 55"),

4. anderer Funktionsveränderungen im Bereich des Bundes (zum Beispiel im Bereich der Sozialversicherungen)

seit Februar 2000 auf Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie Gesetzmäßigkeit.

Feststellung der politischen und rechtlichen Verantwortlichkeiten dafür.

Untersuchungsauftrag: Der Untersuchungsausschuss soll durch die Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die diesbezüglichen Akten in Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand den Sachverhalt aufklären.

Unter einem wird verlangt, gemäß § 33 Abs. 2 GOG über diesen Antrag eine kurze Debatte abzuhalten.

*****

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stel


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