Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 82

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die Rednerliste ist erschöpft.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich weise das Volksbegehren "Sozialstaat Österreich" (1161 der Beilagen) dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

2. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1136 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1163 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Ich erteile es ihm.

13.17

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im Familienausschuss wurde über einen Teil der Finanzierung der Pflegekarenz bei Sterbenden gesprochen. Sie können sich erinnern, dass es vor Monaten nach mühsamem, aber letztlich doch fairem Ringen zu einer Vier-Parteien-Einigung gekommen ist, die erfreulich war. Ich stehe nicht an, diese Familienhospizkarenz als einen großen Fortschritt und einen großen ersten Schritt in eine bessere, humanere Zukunft zu bezeichnen, aber die Freude bleibt nicht ungetrübt.

Trotz Vereinbarungen, trotz In-Aussicht-Stellung von Bemühungen über die finanzielle Absicherung jener, die sich um Sterbende bemühen, die sich dafür karenzieren lassen, konnte nicht erreicht werden, dass deren Löhne und Gehälter in irgendeiner Art gesichert sind. Das ist deshalb ein Ärgernis, weil Sie wissen müssen, dass nicht jeder, der mit Gefühl, Anstand und Solidarität Sterbenden gegenübersteht, in der Lage ist, Monate oder auch nur Wochen auf Löhne und Gehälter zu verzichten. Das ist eine schwere, für viele nicht überwindbare Nagelprobe und ein ungeheurer Gewissenskonflikt.

Da hätte ich mir mehr erwartet, und auch die Hospizbewegung hätte sich mehr erwartet. Es kann nicht sein – ich bitte, wirklich darüber nachzudenken –, dass jene, die sich auf Grund ihres Einkommens schon ein besseres Leben und eine bessere Gesundheitsversorgung leisten können, ausschließlich auch diejenigen sein werden, die sich ein besseres, humaneres, durch Angehörige, Freunde und Freundinnen betreutes Sterben leisten können. Das wäre massiv ungerecht und ein massives Ärgernis.

In Österreich sterben im Jahr zirka 80 000 Menschen, und es fehlt noch viel dazu, dass einem signifikanten Teil von ihnen eine humane, hospizmäßige Betreuung zuteil wird. Es genügt nicht, Anstand, Religiosität, Humanismus, Solidarität am Revers zu tragen, solange man sich über Holland und Belgien empören kann, aber selbst noch keinen Finger rühren muss, keinen Budgettopf öffnen muss.

Das ist nicht der Gipfel des Anstandes, sondern man müsste sich auch dazu bekennen, Konsequenzen zu ziehen.

Es sind noch viele Begleitmaßnahmen notwendig beziehungsweise wurden solche zu spät ergriffen, um die Hospizbewegung in den Bundesländern auch abzusichern, indem die leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung auch dem Rechnung trägt, dass so etwas mit Gesundheit und Krankheit zu tun hat und nicht nur unter pflegerischen Aspekten zu sehen ist. Die Länder –


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