Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 103

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Öko-Ziele, die damit verbunden sind, mit einer bundeseinheitlichen Regelung effizienter und kostengünstiger erreichen kann. – Das ist unsere Absicht.

Wir haben dazu sehr eingehende Verhandlungen sowohl zwischen den Fraktionen als auch mit den Bundesländern geführt, da Letztere ihre Kompetenz ja abgeben müssten und natürlich auch Verschiebungen in den Zahlungsflüssen zwischen den einzelnen Bundesländern stattfinden würden.

Wir haben gestern eine Lösung gefunden, bezüglich der uns heute einige Bundesländer mitgeteilt haben, dass sie noch Verhandlungsbedarf sehen und deshalb von einer heutigen Beschlussfassung beziehungsweise Unterzeichnung einer Vereinbarung, die für uns natürlich bindend sein sollte, abraten. Wir haben das aufgegriffen und, um den Wünschen dieser Bundesländer Rechnung zu tragen, die anderen Fraktionen darum gebeten, dass wir – da diese beiden Materien miteinander verbunden sind – beides noch einmal im Ausschuss verhandeln.

Ich gehe davon aus, dass das Gaswirtschaftsgesetz keiner Nachverhandlung bedarf, dass wir aber – so wie es ohnedies vorgesehen war – die Beschlussfassung über das Ökostrom-Gesetz im Juli im Plenum vornehmen können, nachdem wir es am 27. Juni im Wirtschaftsausschuss – wie es ohnedies geplant war – endverhandelt haben werden. Das heißt, es wird beim Ökostrom zu keinerlei Verzögerungen kommen, da ohnedies geplant war, das Gesetz erst im Juli zu beschließen. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir das hinkriegen werden.

Beim Gas gibt es durch die Junktimierung eine Verzögerung von einem Monat. Das ist bedauerlich, weil wir die Vorbereitungszeit für den 1. Oktober bräuchten. Ich meine aber, dass wir insgesamt die Vorbereitungen für diese für die Konsumenten so wichtigen Neuerungen und Reformen im österreichischen Energiewesen trotzdem noch rechtzeitig zu Stande bringen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

14.47

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Rückverweisung, die ja von uns mit eingebracht wurde, ist durch die Junktimierung der Liberalisierung des Gasmarktes mit der so genannten Ökostrom-Regelung bedingt. Ich persönlich muss sagen, dass es mir sehr wichtig gewesen wäre, dass im Gaswirtschaftsgesetz vor der Vollliberalisierung eine wichtige Voraussetzung geschaffen wird, die wir schon beim Gaswirtschaftsgesetz 2000 eingefordert haben, nämlich ein unabhängiger Regulator.

Ich kann mir liberalisierte Märkte nur dann gut funktionierend vorstellen, wenn es einen unabhängigen Regulator gibt – eine Behörde, die den Markt beaufsichtigt, kontrolliert und bestimmte Interessen, wie zum Beispiel die der Kleinverbraucher, mit einer gewissen Missbrauchsaufsicht ausgestattet, wahrnehmen kann.

Dass jetzt noch einmal neu verhandelt wird, ist – wie bereits berichtet – durch die Verknüpfung der Verhandlungen über das Ökostrom-Gesetz und die Gasmarktliberalisierung bedingt. Die grüne Fraktion kann sich vorstellen, dem Gaswirtschaftsgesetz zuzustimmen, sofern diese wichtige Voraussetzung eines unabhängigen Regulators im Gasbereich geschaffen wird. Dazu ist eine Verfassungsmehrheit notwendig, und dazu ist es wiederum notwendig, dass auch die stärkste Fraktion im Haus ihre Zustimmung gibt.

Einige Worte zum Ökostrom-Gesetz: Uns ist es selbstverständlich sehr wichtig, dass sich insgesamt die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und Ökostrom massiv verbessern. Das, was jetzt der Fall ist, ist jedenfalls zu wenig. Wir werden unter den gegebenen Voraussetzungen weder die selbstgesetzten Ziele – die Ökostrom-Quotenziele – noch die von der EU vorgegebenen Ziele im Stromgesetz verwirklichen können. Das heißt, es besteht ein dringender Anpassungsbedarf.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite