Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 200

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vorlage: Bundesgesetz über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG, 1139 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

§ 9 Abs. 6 lautet:

"(6) Für Mautabschnitte, die in der Sensiblen Zone Alpen gemäß Alpenkonvention, wie etwa die im § 10 Abs. 2 genannten, oder in anderen sensiblen Zonen/Gebieten liegen oder deren Herstellung, Erweiterung und bauliche und betriebliche Erhaltung überdurchschnittliche Kosten verursachen, kann der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung höhere Mautabschnittstarife festsetzen."

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Ich sage "kann". – Es geht nur um die Einfügung dieses Ausdrucks "Sensible Zone Alpen", und das wäre auf europäischer Ebene mehr als hilfreich gewesen. So ist dieses Mautgesetz nicht mehr als eine Sparkasse, um weitere Straßen zu bauen, in deren Einzugsgebiet die Bevölkerung unter Schmutz und Lärm leiden wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.50

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag, der in seinen Kernpunkten erläutert wurde, und der verlesene Abänderungsantrag sind ausreichend unterstützt.

Beide Anträge stehen in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und daher auch mit zur Verhandlung sowie in weiterer Folge zur Abstimmung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Lichtenberger, Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erwartungen Österreichs an die EU-Institutionen betreffend den künftigen Rechtsrahmen für die Tarifierung des Straßengüterverkehrs

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten und der Bundeskanzler werden ersucht, in den formellen und informellen Diskussionen auf bilateraler und europäischer Ebene über den künftigen Rechtsrahmen für die Tarifierung des Straßengüterverkehrs und über die Alpentransitfrage die folgenden für die Bevölkerung und Umwelt in Österreich unverzichtbaren Eckpunkte mit Nachdruck einzubringen:

Zulässigkeit flächendeckender Mauterhebung:

Maut- und Benützungsgebühren müssen flächendeckend eingehoben werden können, um LKW-Umwegverkehr zu verhindern.

Mauthöhe, Differenzierung nach Sensibilität und Zeitraum:

Es muss den Mitgliedstaaten national – nicht per Genehmigung der EU-Kommission – erlaubt sein, die Mauthöhen unter Einbeziehung externer Kosten sowie unter Staffelung nach der Sensibilität von Gebieten und in zeitlicher Hinsicht zu bemessen. Zuschläge zur Maut in sensiblen


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