Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 245

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23.24

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag soll die direkte Demokratie ausgebaut werden. Erstens sollte die Volksanwaltschaft die Möglichkeit bekommen, neben ihren jährlichen Berichten auch Sonderberichte erstatten zu können. Sie hat es dieses Jahr schon einmal gemacht, und es hat – harmlos formuliert – ein wenig Unstimmigkeiten darüber gegeben.

Ich meine, dass es eine wichtige und notwendige Maßnahme und Aufgabe ist, dass die Volksanwaltschaft, wenn sie schon so fleißig ist und Missstände aufzeigt, die in ihrem Bereich auftreten, die Anliegen der Bürger und Bürgerinnen in einem Bericht festhält und uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier informiert.

Das ist etwas, was wir aufgreifen sollten, weil wir ja diesen direkten Kontakt zur Bevölkerung nicht haben: Die Volksanwaltschaft sieht die Auswirkungen von verschiedenen Gesetzen auf die Bevölkerung sofort. Daher glaube ich, es wäre wichtig und notwendig, dass die Volksanwaltschaft durch diesen Antrag die Möglichkeit erhält, dass auch die Sonderberichte entsprechend behandelt werden.

Ich will auch dem Wunsch von Frau Volksanwältin Bauer entsprechen, die möchte, dass diese Sonderberichte vom Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt werden. – Ich glaube, das ist eine gute Idee. Dieser Ausschuss ist eine Schnittstelle zwischen den BürgerInnen und dem Parlament. Ich greife das Anliegen der Volksanwälte – besonders das von Volksanwältin Rosemarie Bauer – gerne auf; daher dieser Antrag, mit dem der Artikel 148g geändert werden soll. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der zweite Punkt ist der Vorschlag, dass Bürgerinitiativen nicht erst ab dem 19. Lebensjahr, sondern schon ab dem 16. Lebensjahr eingebracht werden können. Ich meine, das ist wichtig. Es wäre ein Signal an die Jugend in unserem Land, sich aktiv an der Politik zu beteiligen, und würde politische Bildung im besten Sinne des Wortes für junge Leute möglich machen. Ich denke daher, es wäre gut und wichtig, dass dieses Instrument der Bürgerinitiativen auch schon von Personen ab dem 16. Lebensjahr genützt werden kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der dritte Punkt wäre im Sinne der Aufwertung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen einlangen, wichtig. Die BürgerInnen machen sich immer mehr Sorgen. Ich meine daher, es wäre notwendig, dass dieser Ausschuss das Recht hätte, eigenständig Anträge zu stellen. – Das ist der dritte wichtige Punkt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wende mich vor allem auch an die Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ, die Sie doch auch immer für mehr direkte Demokratie und für mehr Möglichkeiten für den Bürger eingetreten sind, sich aktiv am politischen und gesellschaftlichen Prozess zu beteiligen und nicht nur einmal in vier Jahren eine Partei anzukreuzen. – Hier ist die Möglichkeit. Wenn dieser Antrag im Geschäftsordnungsausschuss behandelt wird, dann hoffe ich wirklich auf Ihre Zustimmung zu diesem sehr wichtigen Anliegen, wenn Ihre Forderungen, die Sie immer wieder zu Recht stellen, mehr als nur Lippenbekenntnisse sind und Ihnen so wie uns vom Ausschuss für Bürgerinitiativen und Petitionen ein Anliegen sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.28

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

23.28

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist mir ein großes Anliegen, zum Ausdruck zu bringen, dass die grüne Fraktion den Antrag der Sozialdemokraten unterstützt, vor allem im Hinblick auf die Stärkung der Rechte der Volksanwaltschaft.


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