Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 94

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Einige Tausend vorwiegend junge Menschen, meine Damen und Herren, haben an diesem 8. Mai vorwiegend friedlich gegen diese Aufmärsche demonstriert. (Abg. Jung: Sie verwechseln ...!) Sie können noch so laut schreien! Hören Sie mir lieber zu! (Abg. Jung: Ich erinnere Sie nur, damit Sie sich auskennen! Sie verwechseln den 13. mit dem 8.! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Zensur!)

Aber es waren einige wenige gewaltbereite Demonstranten darunter, und diese haben sich völlig daneben benommen. Das verurteilen wir auf das Schärfste! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Zensur! Er hat sich schlecht benommen!) Ich möchte hier auch noch einmal feststellen, dass wir es zutiefst bedauern, dass wirklich einige Exekutivbeamte verletzt wurden, und möchte festhalten, dass wir Gewalt auf der Straße absolut ablehnen! (Beifall bei der SPÖ.)

Aber dann tritt "Reserve-Sheriff" Westenthaler auf den Plan – und das ist nicht mein Ausdruck, sondern diesen Ausdruck hat der Herr Innenminister geprägt (Abg. Parnigoni: Der wird schon wissen, was er tut, der Innenminister!)  – und fordert ein Vermummungsverbot für alle Demonstrantinnen und Demonstranten – mit Haftstrafen, meine Damen und Herren, von bis zu einem Jahr!

Daraus ziehe ich den Rückschluss, dass aus Ihrer Sicht alle vermummten Demonstrantinnen und Demonstranten Gewaltbereitschaft aufweisen oder sogar gewalttätig sind. Diese Vorverurteilung, meine Damen und Herren, die auch nach Berichten der Exekutive nicht haltbar ist, gibt mir sehr zu denken! (Abg. Dr. Grollitsch: Haben Sie das Gesetz gelesen, Frau Kollegin?)

Ich erinnere Sie daran, dass beim Expertenhearing ein Experte aus Deutschland – es gibt ja nur drei Länder in der EU, in denen dieses Vermummungsverbot existiert – in seinem Referat erklärt hat, dass es empirisch überhaupt nicht überprüft und auch nicht belegt sei, dass das Vermummungsverbot in Deutschland die Gewaltbereitschaft der Demonstrantinnen und Demonstranten reduziert habe.

Daher ist die in unserem Antrag geforderte Vorgangsweise, ein Vermummungsverbot nur dann zu verhängen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass es zu gewalttätigen Handlungen kommen wird, oder wenn es zu solchen bereits kommt, sicherlich der bessere Weg. Es ist nämlich der realistischere Weg, es ist jener Weg, bei dem nicht von vornherein alle, die anonym bleiben wollen, sofort verdächtigt werden, und es ist der Weg, der wirklich zur Deeskalation beitragen würde.

Zum Abschluss erinnere ich, weil ich hier als Jugendsprecherin stehe, noch an die österreichische Bundes-Jugendvertretung: Die österreichische Bundes-Jugendvertretung tritt für eine Kultur der Gewaltfreiheit ein. Alle Jugendorganisationen in Österreich kommen zu dieser Ansicht, und natürlich auch wir Sozialdemokraten – und ich hoffe, auch alle in diesem Saal Anwesenden. Für den Weg dorthin braucht es aber natürlich mehr als nur ein generelles Vermummungsverbot mit hohen Haftstrafen.

Aber, meine Damen und Herren, wer in dieser Frage keine Kultur hat, der wird das auch bei der Abstimmung über diesen Antrag zum Ausdruck bringen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.42

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Miedl. – Bitte.

13.42

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, genau das ist eine Frage der Kultur (Abg. Heinisch-Hosek: Ja?), wie man sich in einer Demokratie auseinandersetzt! Genau diese Frage der Kultur wollen wir heute regeln, denn es geht um Spielregeln, Frau Kollegin (Ruf bei der SPÖ: ... Anlassgesetzgebung!), und diese Spielregeln wollen wir heute festlegen.

Ich sage Ihnen etwas zum Thema Anlassgesetzgebung: Ich bekenne mich dazu! Wer bitte sonst, wenn nicht wir Politiker, soll aus einem bestimmten Anlass heraus reagieren? Das hat


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