Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 21

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Mitarbeiter mit großem Engagement – das ist auch meine persönliche Erfahrung – an den Reformmaßnahmen mitwirken.

Bedauerlicherweise kommt es aber immer wieder vor, dass von einzelnen politischen Gruppierungen, zum Beispiel seitens der Gewerkschaft, versucht wird, die Mitarbeiter zu verunsichern. Ich habe eine Reihe von Flugblättern, etwa auch von der FSG, auf denen zum Beispiel von Massenkündigungen im Sicherheitsbereich die Rede ist, wo behauptet wird, dass die Sicherheitsdirektionen in Österreich aufgelöst werden würden. – Das ist eine nachweislich falsche Behauptung.

Ich würde mir sehr wünschen, dass wir alle – Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, aber auch die Interessenvertretung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die Gewerkschaft öffentlicher Dienst – in Richtung Verwaltungsreform zusammenarbeiten und Verwaltungsreformmaßnahmen nicht zur Verunsicherung von Mitarbeitern missbraucht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Frau Vizekanzlerin! In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder die Definitivstellung diskutiert. Welche Überlegungen haben Sie, um bei einer Neuordnung des Dienstrechts diesen wichtigen Schutz insbesondere in politisch sensiblen Bereichen zu gewährleisten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Die gemeinsame Zielsetzung der Bundesregierung ist es, ein modernes, flexibles und leistungsorientiertes Dienstrecht für den öffentlichen Dienst in Österreich zu schaffen, das heißt, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem eine leistungsorientierte Besoldung einzuführen. Wir haben derzeit ein Besoldungssystem, das immens kompliziert und in vielen Bereichen demotivierend und nicht leistungsfördernd ist.

Die Pragmatisierung wird in einer sehr emotionalen Weise diskutiert. Ich glaube, dass es darauf ankommt, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in ihrer Funktion davor schützen, dass sie politischem Zugriff ausgesetzt sind. Das wird auch in Zukunft absolut gesichert sein. Das heißt, dass auch in Zukunft kein Mitarbeiter einer politischen Einflussnahme wird ausgesetzt werden können. Dafür wird auch im Gesetz Sorge getragen.

Wir haben als Vorbild das Bundesangestelltenrecht der Schweiz, wo in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und den Personalvertretungen ein Dienstrecht erarbeitet wurde, das alle notwendigen Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter bietet. Es wird darüber hinaus aber auch sichergestellt, dass wir einen flexiblen Arbeitsmarkt haben, dass wir in Österreich nicht verschiedene Klassen von Arbeitnehmern haben, sondern einen Arbeitsmarkt mit gleichen Spielregeln für alle. Wir wollen auch den Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft in Zukunft erleichtern. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Werte Frau Vizekanzlerin! Während Sie bei politischen Mandataren wie Herrn Volksanwalt Stadler immer wieder argumentieren, dass der Betreffende nicht zum Rücktritt gedrängt werden kann, weil er unter dem besonderen Schutz der Verfassung steht (Abg. Ing. Westenthaler: Seit wann ist Herr Stadler Mandatar? – Er kennt sich überhaupt nicht aus!), argumentieren Sie als Vizekanzlerin bei missliebigen Beamten mit der Vorruhestandsregelung und der Möglichkeit eines freiwilligen In-Pension-Gehens. Glauben Sie nicht, dass die unterschiedlichen Relationen zwischen Herrn Volksanwalt Stadler (Rufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP: Frage! – Abg. Mag. Schweitzer: Herr Präsident, das ist eine Zusatzfrage?) auf der einen Seite und dem Versuch, politisch missliebige Beamte in den Vorruhestand zu schicken, auf der anderen Seite zur Verunsicherung der Beamten beitragen? (Abg.


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