Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 36

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Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Frau Vizekanzlerin! Natürlich habe ich frühere Aussagen von Ihnen zum Behindertensport aufmerksam verfolgt, aber als ehemaliger Funktionär in diesem Bereich kann ich nicht genug davon haben. Ich möchte Ihnen nicht nur die Bereitschaft dieses Hauses bekunden (Abg. Dr. Mertel: Frage!), Ihnen bei der Umsetzung der Volleingliederung des Behindertensports in die BSO zu helfen, und bitte Sie, mir folgende Frage zu beantworten: Welchen Zeithorizont sehen Sie für das Setzen dieses entscheidenden Schritts für den Behindertensport?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Vizekanzlerin.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Die BSO hat mir zugesichert, dass diese Entscheidung im Herbst dieses Jahres getroffen werden soll.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Stadler, bitte.

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Frau Vizekanzlerin! Paraolympics zählen heute zu den größten Sportveranstaltungen der Welt. Sie werden unter großem Medienecho und Publikumsinteresse ausgetragen. Welche Bedeutung geben Sie im Zusammenhang mit der Behindertensportförderung den Paraolympics und den Special Olympics?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Frau Kollegin, Sie haben schon darauf hingewiesen, die österreichischen Paraolympics-Sportler haben heuer in Salt Lake City eine Vielzahl von Medaillen gewonnen. Wir haben daher auch die Auslobung der Prämien in einer Weise vorgenommen, die es diesen Sportlern sicherstellt, dass ihre Leistungen auch entsprechend gewürdigt werden. Das Wichtigste aber ist, dass wir im Zusammenhang mit Top Sport Austria, also der Spitzensportförderung, sicherstellen, dass in Hinkunft auch Behindertensportler zum Beispiel in Vorbereitung auf die Paraolympischen Spiele im Rahmen von Top Sport Austria Projekte finanziert bekommen, wie das auch für die Olympischen Spiele normalerweise üblich ist. Da gibt es eine völlige Gleichberechtigung mit dem Behindertensport. Das ist, wie ich meine, ein großer Schritt, um diesen Sportlern auch eine langfristige und finanziell gesicherte Vorbereitung auf internationale Wettbewerbe zu ermöglichen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Vizekanzlerin! Gestern vor fünf Jahren haben wir hier in diesem Hohen Haus die Verfassungsbestimmung, dass alle behinderten Menschen nichtbehinderten Menschen gleichgestellt werden müssen, beschlossen. Inzwischen sind fünf Jahre vergangen, aber wir haben in Österreich noch immer kein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, welches Menschen mit Behinderungen sicherstellen würde, dass sie ihr Recht auf Nichtdiskriminierung auch einfordern können.

Meine Frage an Sie, Frau Vizekanzlerin, lautet: Wie stehen Sie zur Schaffung eines bundeseinheitlichen Behindertengleichstellungsgesetzes, und wie lange wird es noch dauern, bis alle Sportstätten des Bundes barrierefrei für alle Menschen mit Behinderung benützbar und zugänglich sein werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Frau Abgeordnete! In meinem Ressortbereich – und nur für diesen kann ich Ihre Frage beantworten – gibt es die völlige Gleichstellung der behinderten Sportler mit allen anderen Sportlern im Förderungsbereich. Das heißt, jede Förderung in meinem Bereich, zum Beispiel eben Top Sport Austria, Spitzensportförderung, kann gleichermaßen von behinderten Sportlern wie auch von anderen Sportlern beantragt werden.


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