Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 37

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Wir haben bei der Errichtung aller Sportstätten, die in meinem Verantwortungsbereich liegen und die wir derzeit in Projektierung oder schon in Umsetzung haben, für Behindertengerechtheit gesorgt. Selbstverständlich ist es unsere Zielsetzung, bei allen Sportstätten, und zwar nicht nur jenen des Bundes – nur die geringste Zahl der Sportstätten sind Bundessportstätten, sondern es handelt sich um Sportstätten, die im Bereich der Länderverantwortung liegen; Sport ist Landessache, wie Sie sehr wohl wissen –, darauf zu dringen, dass Behindertengerechtheit in allen Bereichen sichergestellt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Lapp, bitte.

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Vizekanzlerin! Sie haben schon mehrmals die Rubbellosaktion angesprochen. Meine Frage lautet, ob Sie schon wissen, wie der Absatz dieser Rubbellosaktion in den ersten Monaten ausschaut und wie diese Aktion angenommen wird. Diese wurde ja mit einem sehr großen Werbeaufwand begleitet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Was den Werbeaufwand betrifft, möchte ich betonen, dass sich Franz Klammer unentgeltlich in den Dienst der Sache gestellt hat, wofür man ihm herzlichen Dank sagen muss. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Er ist einer der Vorzeigesportler in Österreich, der, wie Sie wissen, selbst eine Stiftung hat, auch für behinderte Sportler, der diese Werbeaktionen für uns gemacht hat und damit auch dazu beiträgt, dass diese Aktion von Erfolg gekrönt sein wird.

Für die gesamte Laufzeit haben wir garantiert eine Einnahme von 2,18 Millionen € oder umgerechnet 30 Millionen Schilling, die wir für Projekte im Behindertensport in einem speziellen Beirat, wo die behinderten Sportler selbst mit entscheiden, entsprechend verwenden werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Die in der Geschäftsordnung vorgesehenen 60 Minuten sind an sich abgelaufen, aber wenn es Konsens, also keinen Einwand gibt, könnte ich die letzte Frage noch aufrufen. Dann hätten wir dieses Ressort abgeschlossen.

Gibt es einen Einwand dagegen? – Das ist nicht der Fall.

Bitte, Herr Abgeordneter Pendl.

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Vizekanzlerin! Sie haben zwar gesagt, Sie seien nicht zuständig, ich frage Sie aber trotzdem:

197/M

Welche zusätzlichen Einnahmen erwarten Sie aus der als Beitrag zur Verwaltungsreform deklarierten Anhebung der Beträge für Verwaltungsstrafverfügungen von Schilling 1.000,-- auf Schilling 3.000,-- und für Anonymverfügungen von Schilling 3.000,-- auf Schilling 5.000,--?

Sie selbst haben ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, das ist erledigt. Frage stellen – und bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Ich sage Ihnen noch einmal, Herr Abgeordneter, dies fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. Aber wenn ich Ihnen jetzt so zugehört habe, dann, muss ich sagen, gehe ich davon aus, dass Sie die Beträge verwechselt haben, Anonymverfügungen und Strafverfügungen verwechselt haben, worüber ich mich bei einem Exekutivbeamten etwas wundern würde.

Es soll mit diesen Maßnahmen nicht Kasse gemacht werden, also nicht einkassiert werden, wie Sie gesagt haben, unter dem Deckmantel der Verwaltungsreform, weil das mit Verwaltungsreform überhaupt nichts zu tun hat. Ich sage Ihnen noch einmal: Bei der Verwaltungsreform han-delt es sich um ausgabenseitige Maßnahmen, wo es darum geht, dass wir in Organisationseinheiten des Bundes Einsparungen treffen, um damit den Bürger kostenmäßig zu entlasten. So


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