Der Bericht enthält ferner eine aktuelle Analyse zum Thema "Nullvariante für Temelín", die mit den diesbezüglichen Expertisen des Landes Oberösterreich im Einklang steht. Die Kernaussagen dieser Analyse können wie folgt zusammengefasst werden:
Eine Inbetriebnahme Temelíns weist bei gegenwärtigen Marktverhältnissen keine ökonomischen Vorteile auf.
Die Inbetriebnahme Temelíns wird voraussichtlich zu keiner Reduktion von Luftschadstoff- und Treibhausgasemissionen führen.
In jedem Fall bewirkt die Inbetriebnahme Temelíns eine Erhöhung des nuklearen Risikos.
Der Bericht vom 22. Mai enthält ferner eine Darstellung des Standes des WPNS-Prozesses zu diesem Zeitpunkt. Zwischenzeitlich liegt der "Lagebericht zur Evaluierung durch Gutachter ("Peer Review")" vor, der neuerlich wesentliche österreichische Sicherheitsfragen bezüglich Temelín bestätigt hat und deren Lösung einem Monitoring sowie einer besonderen Review unterzogen wird.
Diese Ergebnisse des Berichtes und die im Ausschuss geäußerten Meinungen der Experten bestärken das österreichische Parlament in seiner kritischen Auffassung bezüglich der Sicherheit des KKW Temelín und in seinem Wunsch, weitere Schritte in Richtung "Nullvariante" für das KKW Temelín zu setzen.
In diesem Sinne erfordert die aktuelle Situation insbesondere bezüglich Temelín, aber auch generell auf europäischer und internationaler Ebene eine konsequente Schwerpunktsetzung in der gemeinsamen österreichischen Anti-Atom-Politik.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat
bekräftigt seine bisherigen Entschließungen zu Fragen der Nuklearpolitik im allgemeinen und zum Thema Temelín im besonderen;
bekräftigt die "Drei Stufen Strategie" der Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kernenergie:
Schließung von nicht nachrüstbaren Kernkraftwerken wie z.B. der Reaktoren der ersten Generation sowjetischer Bauart in Ignalina, Bohunice und Kosloduj,
Schaffung einheitlicher und hoher Sicherheitsstandards für noch in Betrieb befindliche Kernkraftwerke,
Konsequente Verfolgung eines europaweiten Ausstiegs aus der Nutzung der Kernkraft;
bekräftigt den Beschluss der Bundesregierung vom 8. Dezember 2001, weiterhin für den europaweiten Ausstieg aus der Kernenergie einzutreten und den Ausstieg von hiezu bereiten Ländern zu unterstützen;
bekräftigt ferner vor allem auch, dass die Bereitschaft, konkrete Schritte zum Ausstieg aus der Kernenergie zu unterstützen, insbesondere für die von Österreich beispielsweise im Rahmen der Energiepartnerschaft angestrebte Nullvariante für das Kernkraftwerk Temelín gilt; sofern die tschechische Seite hiezu Bereitschaft zeigt, wird Österreich umgehend auch in Sondierungsgesprächen mit der EU eine finanzielle Beteiligung an einem konkreten Ausstiegsangebot anstreben; die österreichischen Abgeordneten zum EU-Parlament werden ersucht, eine neuerliche Initiative zur Abhaltung einer EU-weiten Ausstiegskonferenz einzuleiten;