bekundet seine Absicht, diesbezüglich erneut auf parlamentarischer Ebene durch die Entsendung einer Delegation zu Gesprächen mit Vertretern des neu gewählten tschechischen Parlaments aktiv zu werden;
unterstützt die Initiativen der Bundesregierung, aufbauend auf den Äußerungen der Energiekommissarin, so rasch wie möglich EU-weite einheitliche Sicherheitsstandards auf einem hohen Niveau (anzustreben ist das der Deutschen Bundesrepublik) für Atomkraftwerke der Mitgliedstaaten und der Beitrittsstaaten festzulegen sowie ein europäisches Monitoring zur Einhaltung dieser Standards zu schaffen;
unterstützt die Initiativen der Bundesregierung zur Reform und Integration des EURATOM-Vertrags in den EG-Vertrag im Sinne einer Elimination der Förderziele und einer völligen Neudefinition der Inhalte dieses Vertrages wie beispielsweise einer Forcierung erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung insbesondere im Hinblick auf "Ausstiegsszenarien". Die Fragen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Entsorgung, des Transports von spaltbarem Material, des Rückbaus von Atomkraftwerken und der Abfallbehandlung sind ebenfalls bei dieser Reform des EURATOM-Vertrages zu verankern. Die Mittel für EURATOM sollen der Kontrolle durch das Europäische Parlament unterliegen. Eine Euratom-Reforminitiative soll auch im Rahmen des EU-Konvents vorangetrieben werden;
tritt dafür ein, dass das EURATOM-Forschungsprogramm im Sinne der bisherigen österreichischen Positionen anstelle neuer Nuklearprojekte weiter an das Ziel eines EU-weiten Atomausstiegs angepasst wird, dass das bisher mit 4 Milliarden Euro begrenzte EURATOM-Kreditvolumen nicht, wie von der EU-Kommission diskutiert, auf sechs Milliarden Euro erhöht wird und dass die an der Finanzierung von AKW in Osteuropa hauptbeteiligten Banken (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung/EBRD und European Investment Bank/EIB) keine neuen Finanzierungen oder Kredite für Atomprojekte vergeben, sondern Mittel in den Ausstieg umlenken;
und ersucht die Bundesregierung
sicherzustellen, dass die tschechische Regierung sich in Ergänzung zu den Ergebnissen des WPNS-Reports weiterhin sich zum "Melker Prozess" bekennt und die dort festgehaltenen Sicherheitsauflagen wie vereinbart erfüllt;
mit Nachdruck auf einer vollständigen und vollinhaltlichen Umsetzung der "Vereinbarung von Brüssel" zu bestehen, auf deren Bedeutung im Rahmen der Beitrittsverhandlungen hinzuweisen, wobei die Ergebnisse des "Melker Prozesses" im Sinne der Vereinbarung von Brüssel in den EU-Beitrittsvertrag einfließen und damit vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar werden;
mit Nachdruck auf die mehrfach belegte Unrentabilität in volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht der Inbetriebnahme des KKW Temelín zu verweisen und mit dem Ziel einer Realisierung der "Nullvariante" für das KKW Temelín umgehend mit der neuen tschechischen Regierung in Gespräche über Alternativen zur kommerziellen Inbetriebnahme der Anlage einzutreten und – auch im Zusammenhang mit der Forderung einer klaren europäischen Stromkennzeichnung – auf EU-Ebene die Frage von Dumping-Exporten für tschechischen Atomstrom weiter zu thematisieren;
die "Energiepartnerschaften" mit Beitrittskandidaten und mit Reformstaaten Zentral- und Osteuropas konsequent fortzusetzen, um mit österreichischem Know-how – insbesondere in Tschechien –- dazu beizutragen, Voraussetzungen für einen Ausstieg aus der Kernenergienutzung in diesen Ländern zu schaffen, aber auch, um geeignete Projekte für "Joint Implementation" im Rahmen des Kyoto-Protokolls zu identifizieren;
noch vor der UN-Konferenz für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg – soweit dies terminlich möglich ist – sowohl den EU-Umweltministerrat als auch den EU-Energieministerrat mit der Mitteilung der Kommission zum Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgung" zu befassen und dabei darauf zu drängen, dass – wie bisher auf Initiative Österreichs