Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 103

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Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz fallen alleine elf landesgesetzliche Regelungen und sieben Verordnungen weg. Nochmals: Ein wesentlicher Schritt daher auch in Richtung Verwaltungsvereinfachung.

Zur Diskussion um die Landwirtschaft möchte ich das aufgreifen, was Sie, Frau Abgeordnete Glawischnig, hiezu gesagt haben, weil das aus meiner Sicht einen sehr klaren Widerspruch, in dem Sie sich hier argumentativ bewegen, darstellt. Frau Abgeordnete Glawischnig, Sie sagen ja dazu und begrüßen, dass es im Bundesluftreinhaltegesetz eine Ausnahmeregelung für industriell-gewerbliche Anlagen mit einer luftreinhalterechtlichen Genehmigung gibt. Gut; das begrüßen Sie. Weiters sagen Sie, dass Sie der Meinung sind, dass bei landwirtschaftlichen Betrieben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung haben müssen, in der UVP auch die luftreinhalterechtlichen Fragestellungen beachtet werden. – Gut; so weit stimme ich Ihnen ja zu. – Aber wissen Sie, was dann Ihr Fehlschluss ist? Sie sagen, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe, die unter dieser Grenze der UVP liegen, dem vollen Regime des Luftreinhalterechtes unterliegen würden, und Sie würden damit alle landwirtschaftlichen Betriebe treffen: die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe, die mittleren landwirtschaftlichen Betriebe, die damit keinerlei Gleichbehandlung mit jenen Betrieben hätten, die eine UVP-Pflicht haben, beziehungsweise den industriell-gewerblichen Betrieben, die eine luftreinhalterechtliche Genehmigung haben, Frau Abgeordnete Glawischnig. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Glawischnig und Heinzl. )

Jetzt wurde daher im Umweltausschuss diese Ausschussfeststellung beschlossen. Sie, Herr Abgeordneter Heinzl, haben vorhin gefragt, was "ordnungsgemäße Landwirtschaftsführung" ist? – Der Ausschuss selbst hat das in der Ausschussfeststellung definiert.

Als Minister, der für Umwelt und Landwirtschaft zuständig ist, sage ich Ihnen, dass ich von beiden Verantwortungsbereichen her absolut ja sagen kann zu diesem Abänderungsantrag, da dadurch einerseits dem luftreinhalterechtlichen Aspekt und dessen Zielsetzung Rechnung getragen wird, das andererseits aber zu keiner Schlechterstellung jener landwirtschaftlichen Betriebe, die ordnungsgemäß wirtschaften, führt.

Daher meine ich, dass Sie mit Ihrer Argumentation, Frau Abgeordnete Glawischnig – ich mache Sie nur freundlicherweise darauf aufmerksam –, in eine Falle tappen, denn durch Ihren Abänderungsantrag wären genau diese kleinen und mittleren bäuerlichen Betriebe negativ betroffen; das verstehe ich daher nicht. (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Glawischnig und Heinzl. )

Was das Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz betrifft, danke ich für die breite Zustimmung. Es ist richtig, dass wir auch im Ausschuss darüber diskutiert haben, dass wir keine endgültige Entscheidung über die Frage Endlagerung haben; wie das ja übrigens auch in keinem anderen Staat der Welt der Fall ist.

Ich meine, dass Österreich richtig handelt, wenn wir in dieser Frage in Kooperation mit anderen europäischen Ländern vorgehen, die aus unserer Sicht jenen Maßstab an ökologischer Verantwortlichkeit und Sicherheitsverantwortlichkeit haben, der es erlaubt, dass wir da eine gemeinsame Lösung verantworten können.

In diesem Sinne ist dieser österreichische Weg der europäischen Kooperation richtig, ökonomisch klug und auch vor dem Hintergrund der Sicherheitsanforderungen durchaus gerechtfertigt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.10

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Weinmeier. – Bitte.

14.10

Abgeordneter Ing. Wilhelm Weinmeier (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meinem Vorvorredner, Herrn Abgeordnetem Heinzl, zu seinen Angriffen auf unseren Klubobmann nur sagen: Was Sie hier verbal "in die Luft geblasen" haben, das war auch nicht bekömmlich und auch schwer verdaulich. (Beifall bei den Freiheitli


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