Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 104

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chen. – Abg. Blasisker: Das war keine Luftreinhaltung!) Das widerspricht auch dem Luftreinhaltegesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun ein paar Worte zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes. (Abg. Heinzl: Sie sind besonders witzig!)  – Jetzt hören aber Sie zu! (Abg. Heinzl: Weinmeier der Witzbold!)  – Jetzt haben Sie kein Mikrophon, jetzt hören Sie, was ich zu sagen habe! Vielleicht lernen Sie noch etwas dazu, das könnte nicht schaden. (Abg. Heinzl: Sie sind ein Witzbold!)

Sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Böhacker  in Richtung des Abg. Heinzl : Sie sind ein Nachsänger!) Die Überarbeitung des Strahlenschutzgesetzes wurde unter anderem auf Grund der Anpassung an insgesamt drei EU-Richtlinien notwendig. Das österreichische Strahlenschutzgesetz war zwar schon weitgehend konform, hinsichtlich der Normen war aber eine Anpassung notwendig. Ich halte es für besonders wichtig, dass es im Bereich des Strahlenschutzes einheitliche Normen gibt. Es kam auch zu einer Änderung bei den Meldepflichten und den Bewilligungspflichten, und auch im Bereich der Freigrenzen: Diese wurden nämlich herabgesetzt, was auch im Interesse der Sicherheit und der Gesundheit der Bevölkerung und daher positiv ist.

Sehr am Herzen liegt mir die Frage betreffend das Forschungszentrum Seibersdorf. In diesem Gesetz wurde nämlich auch Rechtssicherheit für das Forschungszentrum Seibersdorf geschaffen, und zwar hinsichtlich der dort zwischengelagerten radioaktiven Abfälle von Medizin und Forschung. Ich meine, dass man für dieses Zwischenlager, das es schon seit fast 20 Jahren gibt, endlich eine Lösung suchen sollte. Meiner Meinung nach ist nur eine Entsorgungsmöglichkeit im Ausland sinnvoll. Eine Aufbereitung in Österreich kann ich mir keinesfalls vorstellen.

Dieses Gesetz ist im Sinne des Schutzes der Arbeitskräfte, der Bevölkerung und auch der Patienten – dazu wird meine Kollegin Povysil bestimmt noch einiges sagen – mit Sicherheit sehr positiv und sehr wichtig. Wir werden daher gerne zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.12

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

14.12

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vielleicht kann man dem Herrn Westenthaler ausrichten, dass die Massentierhaltung für viele Menschen tatsächlich ein ernsthaftes Problem ist. (Abg. Hornegger: Haben Sie sich wieder auf den Westenthaler eingeschossen! Der ist aber jetzt nicht da!) Ich denke, es ist nicht angebracht, sich über diese betroffenen Menschen lustig zu machen. (Beifall bei der SPÖ.) Genauso wenig ist es angebracht, einen Kollegen so zu behandeln, wie er den Kollegen Heinzl behandelt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! (Abg. Wittauer: Er hat es ja nur so formuliert ...! Mehr hat er ja nicht gemacht! Abg. Böhacker: Er hat nur beigepflichtet!)  – Wir wissen es, er ist nie da. (Abg. Wittauer: Er hat in seiner Rede ... gesagt! Wir haben das ja auch noch lesen müssen!) Das zeigt Ihren Geist, wo Sie überall eingreifen und sich etwas organisieren. Meine Damen und Herren! (Abg. Binder  in Richtung Freiheitliche –: Das ist wieder typisch für die Frage! Im Schnüffeln sind wir ja gut! Es ist zwar lustig, aber es ist schon interessant!  Rufe und Gegenrufe zwischen den Freiheitlichen und der SPÖ.) Dieses Bundesluftreinhaltegesetz verfolgt ein gutes Ziel, nämlich die Qualität der Luft derart zu sichern, dass dauerhafter Schutz für Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen gewährleistet ist.

Die Kernpunkte dieser Vorlage sind zum einen die allgemeine Verpflichtung zur Reinhaltung der Luft für jedermann und darüber hinaus auch die Regelung der Verbrennung nicht biogener Materialien außerhalb von Anlagen.

Nach der B-VG-Novelle 1998 wurden landesrechtliche Vorschriften zur Luftreinhaltung automatisch zu bundesrechtlichen Vorschriften für jene Länder, die sie erlassen haben. Eine Ausnah


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