Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 169

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derartige Ungeheuerlichkeiten vorbringt, in diesem Land nicht Volksanwalt sein und bleiben kann. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Schweitzer: Das war aber hervorragend! Hervorragend! Hervorragend! Was stimmt denn nicht von gestern im Fernsehen, Frau Kollegin?)

Herr Ofner hat gesagt, es sei die Opposition, die versuche, Volksanwalt Mag. Stadler – so seine martialische Diktion – politisch umzubringen. Herr Abgeordneter Ofner! Niemand von der Opposition war es, der diverse Feuerreden mit ungeheuerlichen Aussagen gehalten hat! Niemand von der Opposition war es, der immer wieder bei schlagenden deutschnationalen Verbindungen als Festredner aufgetreten ist und sich als Deutschnationaler geoffenbart hat! Niemand von der Opposition war es, der eigene Parteikollegen, Abgeordnete von der ÖVP, den Bundeskanzler, Staatssekretär Morak und andere, einfach ignoriert hat oder ihnen sogar eine Schelte erteilt hat!

Verdrehen Sie nicht die Tatsachen, Herr Kollege Ofner! Stadler selbst war es, der sich in diese Situation gebracht hat. Aber es ist unser aller Anliegen, dass diese Situation so nicht bestehen bleibt! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Es ist bei der Volksanwaltschaft bereits offenkundig – und insofern hat diese Fristsetzung sehr wohl mit dem Bericht zu tun –, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft wird bereits jetzt konstatiert, dass manche Leute, die bei ihnen auf Büroebene vorsprechen, dann, wenn die Zuständigkeit für ihr Anliegen in den Aufgabenbereich von Volksanwalt Stadler fällt, sagen: Bitte, vergessen Sie es! Da gehe ich wieder, denn diesem Mann kann ich mein Anliegen nicht unterbreiten!

Volksanwalt Stadler ist zuständig für Fremdenrecht, Polizei, Justiz, Bundesheer, Zivildienst, Unterricht und Kultur. – "Bravo", kann ich nur sagen!

Wir werden morgen oder übermorgen Gelegenheit haben, uns mit den Auffassungen dieses Nicht-Volksanwaltes im Zusammenhang mit Fremden auseinander zu setzen. (Abg. Mag. Schweitzer: Wieso übermorgen?) Seine Auffassung zu manchen Fragen der Kultur lässt ganz deutlich erkennen: Er will kein Volksanwalt für alle Österreicherinnen und Österreicher im Sinne der österreichischen Bundesverfassung sein!

Diese Bundesverfassung, und das war eine große Errungenschaft der 1945 wiedererlangten österreichischen Verfassung, hat sich durch die leidvollen Erfahrungen der Jahrzehnte zuvor zu einer Definition des "Staatsvolkes" durchgerungen. Auch wenn manche das als "Missgeburt" bezeichnet haben, das ist die österreichische Definition des österreichischen Volkes: ein "Staatsvolk". – Das will dieser so genannte Volksanwalt nicht.

Dass er sein Amt nicht im Sinne des verfassungskonformen Auftrages versteht, sagt er ja selbst. Angesprochen auf den Grundkonsens, der gewachsen ist, der historisch durch die leidvolle Aufarbeitung des Unrechtes zwischen 1938 und 1945 entstanden ist – und diese Aufarbeitung dauert ja bis heute an; wir haben aus der Geschichte gelernt, auch aus der Geschichte der Nachkriegszeit, nur einige wenige haben nicht gelernt, und die wollen nicht lernen –, sagt Stadler im O-Ton am 10. Juli 2002: Einen politischen Grundkonsens (Rufe bei den Freiheitlichen: Zeit! Zeit aus!) an die Stelle von historischen Fakten zu setzen "wird es nicht spielen". – Ich finde, einen solchen Volksanwalt sollte es nicht länger spielen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

18.17

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den 25. Bericht der Volksanwaltschaft eine Frist bis 18. September 2002 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.


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