Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 214

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Die Erhöhung der Tabaksteuer wurde bereits angesprochen. Zwei Fliegen auf einen Schlag: einerseits Erfüllung der EU-Richtlinie, andererseits ein Beitrag zur Sanierung unseres Gesundheitssystems.

Alles in allem, glaube ich, ein Abgabenänderungsgesetz, bei dem wir sehr froh sind, dass wir diesen breiten Konsens erzielt haben. Herr Staatssekretär, wenn Sie die Frage des Kollegen Kogler auch noch aufklären können, dann haben wir vielleicht sogar einen Vierparteienkonsens. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hetzl. – Bitte.

20.48

Abgeordneter Mag. Gerhard Hetzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stummvoll hat ja angesprochen, in welcher Form sich die Vorteile für die Wirtschaft bei dieser Regierungsvorlage darstellen. Es sind tatsächlich einige Vorteile damit verbunden. Dies wird klar, wenn man sich etwa die Verbesserung in der Verwaltung, in der Bürokratie etwas näher ansieht.

Ich glaube, Wirtschaftsbetriebe und Unternehmer müssen sich einfach von der Verwaltung erwarten können, dass sie als Kunden bedient werden, dass sie schnell bedient werden und dass nicht ihre kostbare Zeit für Mehrfachprüfungen, wie sie Kollege Böhacker geschildert hat – alle paar Tage kommt ein anderer Prüfer –, in Anspruch genommen wird. So soll es im Sinne einer zukunftsorientierten Bürokratie und Verwaltung also nicht sein.

Meine Damen und Herren! Es hat anscheinend erst dieser Regierung bedurft, dass das jetzt erkannt und letztlich umgesetzt wurde. Ich bin auch froh darüber, dass hier alte Zöpfe der Bürokratie abgeschnitten werden.

Zum Punkt der Bauleistungen beziehungsweise der Steuerschuld bei Bauleistungen: Es ist nicht selten, dass sich Scheinfirmen, Firmen bereits bei Beginn ihrer Geschäftstätigkeit am Rande der Legalität bewegen. Ich kann Ihnen das aus der Praxis schildern. Es sind dies Firmen, die etwa bereits nach einem Jahr zum dritten Mal unter anderem Namen auftauchen, immer mit den gleichen handelnden Personen – das ist keine Seltenheit –, und die natürlich diese 20 Prozent Umsatzsteuer sozusagen als Kalkulationsmasse verwenden, die sie einberechnen und damit natürlich den Markt bei Bauleistungen beziehungsweise bei Subleistungen völlig ruinieren. Ganz zu schweigen von Konstruktionen, die als Subsubsub bezeichnet werden können, an die Arbeiten wieder weitervergeben werden. Das soll also nun eingedämmt werden. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden, und es war höchste Zeit, dies zu tun. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich halte diese Vorlage für sehr zukunftsträchtig. Es ist dazu zu gratulieren, und wir werden selbstverständlich im Interesse der Wirtschaft und im Interesse der Steuerzahler gerne die Zustimmung dazu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.51

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mühlbachler. – Bitte.

20.51

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoch geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Großen und Ganzen ist zu den vorliegenden Materien alles gesagt worden. Es ist für die Kommunen sicherlich erfreulich, wenn künftig die Kommunalsteuerprüfung durch Organe entweder des Finanzministeriums oder der Krankenkassen durchgeführt wird. Ähnliches haben wir ja schon einmal bei der Lohnsummensteuer gehabt, wo über die Finanzämter die Lohnsummen abgefragt worden sind. Ich bin überzeugt, dass dieser Informationsfluss hinkünftig wiederum ganz hervorragend funktionieren wird und die Kommunen daraus Vorteil ziehen werden.


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