Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 216

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass beide soeben vorgetragenen Abänderungsanträge ausreichend unterstützt sind und in ausreichendem sachlichem Zusammenhang und damit auch mit zur Verhandlung beziehungsweise zur Abstimmung stehen.

Als Nächster spricht Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

20.55

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Kogler hat die Tabaksteuer angesprochen. Um das nochmals klarzustellen: Der EU-Mindeststeuersatz sieht 57 Prozent des Kleinverkaufspreises der gängigsten Marke als Besteuerungsgegenstand vor. Auf Grund einer erfolgten Preiserhöhung durch die Tabakverschleißer war dieser Mindestsatz unterschritten. Wir hätten zur Reparatur, zur Angleichung eine Jahresfrist gehabt, haben sie aber vorgezogen, um die daraus resultierenden Mehreinnahmen dem Gesundheitswesen zur Verfügung zu stellen.

Also die Preiserhöhung war durch die Austria Tabak verursacht, und wir ziehen jetzt mit den 57 Prozent nach und stellen diese Mehreinnahmen dem Gesundheitswesen zur Verfügung. Ich hoffe, das damit präzisiert zu haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sodian. – Bitte.

20.56

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich kurz mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes befassen. Es ist ja teilweise schon darüber gesprochen worden, wobei ich hier einleitend sagen will: Das Bundesministerium für Finanzen hätte hier die große Lösung vorgeschlagen. Das wäre eine tolle Idee gewesen, sie ist uns nur leider von der EU nicht bewilligt worden. Es sollten zwischen den Unternehmen keine Mehrwertsteuern, keine Vorsteuern mehr in Rechnung gestellt werden, nur mehr der Endverbraucher sollte sie am Schluss verrechnet bekommen. Das wäre ein Milliardengeschenk an den Finanzminister gewesen.

Im Bereich des Baugewerbes wurde ja festgestellt, dass es zu massiven Steuerausfällen kommt, indem Leistungen von Subunternehmen an den Generalunternehmer wohl in Rechnung gestellt werden, dieser jedoch die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abliefert. Gleichzeitig macht jedoch der Generalunternehmer die ausgewiesene Umsatzsteuer beim Finanzamt als Vorsteuer geltend. Die Eintreibung beim Subunternehmer kann dann nicht mehr erfolgen, weil er in der Zwischenzeit in Konkurs gegangen ist.

Wie hat das funktioniert? – Man gründet eine GmbH. Dazu braucht man 35 000 €. Man geht mit einem geliehenen Sparbuch zum Notar und weist es vor. Am nächsten Tag wird das Sparbuch zurückgegeben. Also kein Problem. Man braucht eine Konzession, eine Gewerbeberechtigung. – Auch kein Problem. Mit wenigen Euros kann man diese bekommen. Der Konzessionsinhaber verabschiedet sich nach einigen Tagen, und dann geht es los. Man geht mit Dumpingpreisen in die Wirtschaft, man entrichtet keinen Cent an den Fiskus, an die Krankenkasse, an die BUAK. Die Scheinfirma führt dann die Leistung aus, stellt die Rechnung mit Mehrwertsteuer und liefert sie nicht ab.

Hier gehen Milliarden verloren. Allein in Wien soll es, wie ich gehört habe, über 200 solche Scheinfirmen geben. Die Zeche dabei zahlt aber nicht nur der Steuerzahler, da dem Finanzamt dadurch enorme Summen entgehen, sondern die Zeche zahlen auch jene Unternehmen, die durch solche Praktiken keine Aufträge mehr bekommen.

In Zukunft soll eben die Steuerschuld, die durch die Subleistungen im Bau- und Baunebengewerbe entsteht, an den Auftraggeber übergehen. Das heißt, der Subunternehmer stellt keine Mehrwertsteuer mehr in Rechnung. Mit dieser Gesetzesänderung wird daher diesen Praktiken ein Riegel vorgeschoben. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.58


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