Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 219

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Mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH entsteht per 1. Oktober dieses Jahres ein One-Stop-Shop für die unternehmensbezogene Wirtschaftsförderung. Mit der Verschmelzung, der Einbeziehung beziehungsweise der personellen Verschränkung der bisher voneinander unabhängigen Einzelfördereinrichtungen zu einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft wird eine Ein-richtung geschaffen, die wesentliche Vorteile auf verschiedenen Ebenen und für alle Betroffenen bringen wird. Auf der einen Seite werden mit dieser Neuorganisation beträchtliche Synergieeffekte in der Verwaltung erzielt werden können. Es ist mit einer jährlichen Kosteneinsparung von immerhin 18 Millionen € zu rechnen, unter anderem dadurch, dass die einzelnen Buchhaltungs- und Informatikabteilungen zusammengeführt und künftig die Zahl der Geschäftsführer von derzeit 6 auf 2 und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von derzeit 27 auf 12 reduziert werden.

Auf der anderen Seite jedoch – und darüber werden sich vor allem viele Klein- und Mittelunternehmen freuen – bringt diese neue Einrichtung wesentliche Erleichterungen und Verbesserungen für die zu fördernden Unternehmen. Jedes Unternehmen, das sich schon einmal um eine Förderung gekümmert hat, weiß, was es bedeutet, sich durch den Förderungsdschungel zu schlagen. Manch förderungswürdiges Unternehmen gab gar schon auf, bevor es überhaupt anfangen konnte. All diese Unternehmen werden sich auf den Tag des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes freuen, denn es bedeutet für sie: eine Anlaufstelle, die Bündelung von Kompetenzen, mehr Transparenz, bessere Planbarkeit durch Festlegung der Förderpolitik für mindestens zwei Jahre und die Einrichtung von bürgerfreundlichen und serviceorientierten Kundenzentren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Vorlage wird ein weiterer wesentlicher Reformschritt getan, der nicht nur das One-Stop-Shop-Prinzip verwirklicht, sondern Doppelgleisigkeiten und Unübersichtlichkeiten abbaut und dafür Service und Kundenorientiertheit an erste Stelle stellt. Wir geben diesem Gesetz selbstverständlich gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

21.08

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Vorrednerin, ich kann mich, was die Zustimmung zum ersten hier vorliegenden Gesetz betrifft, gerne anschließen. Wir haben allerdings auch noch ein zweites zu behandeln, zu dem Sie überhaupt nichts gesagt haben.

Es ist sicher ein Vorteil, wenn sich mehrere Wirtschaftsförderungs-Anlaufstellen, wenn man so will, jetzt zu einer zusammenfinden. Das ist mit anderen Dingen, die jetzt auch noch bereinigt wurden, seit wir uns im Ausschuss darüber unterhalten haben, insgesamt eine sinnvolle Sache, und deshalb gibt es dafür auch unsere Zustimmung.

Ich darf damit gleich zum zweiten Punkt kommen, den mein Vorredner Heindl bereits angesprochen hat – das erscheint mir doch irgendwie problematisch. Ich beziehe mich zunächst genauso wie er auf einen Brief, den Sie ja hoffentlich auch gelesen haben – ich nehme einmal an, Sie haben ihn auch erhalten –, und zwar vom Förderungsverein der österreichischen Primärbanken. Darin wurde nicht nur das Procedere kritisiert – das gibt es ja öfters, seit hier "speed kills" ausgerufen wurde –, nein, es sind auch inhaltlich gewichtige Argumente, die darin vorgebracht werden, auf die aber bis jetzt meines Erachtens noch niemand eingegangen ist.

Dabei geht es etwa um die Fragestellung, um welche rechtlich eher unlogische Konstruktion es sich handelt, wenn mit dieser Sektorkonsolidierung ein Weisungsrecht der Zentralinstitute einhergehen soll. Nun ist aber das Zentralinstitut sozusagen erst ein Folgeunternehmen der zunächst rechtlich unabhängigen Sparkassen. Es kann ja nicht sein, dass die zwar größere, aber immerhin noch Tochter ein Weisungsrecht zurück auf das Primärinstitut hat. So wird in diesem Brief jedenfalls argumentiert, und mir scheint das nicht unplausibel zu sein. Das hat auch in der Vergangenheit schon zu entsprechenden Diskussionen und Argumentationsaustauschen geführt. Das ist meines Erachtens nach wie vor noch nicht bereinigt.


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