Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 230

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gerichtshof entscheidet, und dann sagt, der Verfassungsgerichtshof habe aufgetragen, eine Ersatzlösung herbeizuführen, man möge sich das Erkenntnis anschauen. – Das ist ja völlig grotesk, meine Damen und Herren!

Auch Herr Khol, glaube ich, hat einige Male in diese Richtung argumentiert – er ist jetzt nicht hier. Er ist, soweit ich weiß, Universitätsprofessor im Bereich des Verfassungsrechtes. Das zeigt, dass eine gewisse Verwilderung in der Gesprächskultur eingetreten ist, die zutiefst bedauerlich ist, was allerdings die Gesetzesvorlage, die heute hier zur Diskussion steht, verständlich macht.

Ich kann Ihnen Folgendes sagen: Der § 209 ist eine Sache, und das, was Sie heute präsentieren, ist eine andere Sache.

Wir haben schon immer gesagt, dass man sich mit den Schutzbedürfnissen der Jugend und mit dem Sexualstrafrecht insgesamt auseinander setzen soll. Daher wurde seinerzeit auf Initiative der Sozialdemokratischen Partei eine Arbeitsgruppe zum Sexualstrafrecht im Justizministerium geschaffen, deren Aufgabe es auch war, Schutznormen für Jugendliche aufzubauen. Herr Khol hat dann in einer mir nicht nachvollziehbaren Weise – dem Vernehmen nach über Wunsch des Herrn Bundeskanzlers – die Abschaffung dieser eigentlich vernünftigsten Maßnahme in diesem Bereich herbeigeführt, wobei ich bis heute nicht weiß, warum. (Abg. Mag. Posch: Weil es der Khol anscheinend besser weiß!)

Man wollte schlicht und einfach nicht in einem Expertenkreis über zweckmäßige rechtliche Maßnahmen für einen erhöhten, vernünftigen und auch verfassungsmäßigen Schutz der Jugend diskutieren. Das wurde auf die Seite gestellt. Stattdessen kommen Sie jetzt mit einem grauenhaften Exzerpt hierher, das weder im Justizausschuss noch sonst in einer Expertenrunde diskutiert wurde. Dem Vernehmen nach ist es aus der Feder des Herrn Khol geflossen, und Sie glauben jetzt wirklich, das in der Öffentlichkeit so darstellen zu können, als wäre es sinnhaft und als hätte es mit dem Schutz von Jugendlichen zu tun. (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer. ) Ja, im ÖVP-Klub.

Es geht doch auch um eine gewisse intellektuelle Redlichkeit hier im Haus, wenn wir Gesetze beschließen, daher möchte ich Sie ersuchen: Lesen Sie sich doch die Expertenmeinungen durch! Lassen Sie doch Herrn Professor Friedrich zu Wort kommen, der alles andere als ein linker Rowdy ist, der die Kinder gefährden will! Machen Sie dann das Einzige, das man in diesem Zusammenhang vernünftigerweise machen kann: Setzen Sie diese Arbeitsgruppe wieder ein! Diese kann in zwei Monaten einen Vorschlag ausarbeiten, der wirklich vernünftig ist und den wir dann umsetzen.

Ich habe die Sorge, dass man nachher, wenn wir das heute in dieser Form beschließen, die Argumentation hören wird, dass wir jetzt schon ein Gesetz haben und daher die Expertengruppe nicht mehr brauchen, und dass überhaupt nichts geschehen wird. Daher appelliere ich jetzt wirklich an Ihre Verantwortlichkeit: Es geht hiebei um die Jugend und den Schutz der Jugend! Es geht nicht darum, dass man in die Betten der Jugend schaut. – Ich habe das Gefühl, dass man hier teilweise mit Verklemmtheit beziehungsweise einem völlig absurden Verhältnis vorgeht.

Wir werden – das darf ich abschließend sagen – im Rahmen eines Abänderungsantrages auch eine Bestimmung einbringen, dass in Bezug auf Prostitution und sexuelle Ausbeutung von Jugendlichen eine Bestimmung eingezogen wird. Wir haben diese sogar in Anlehnung an Ihre Formulierungen gemacht, damit Sie sich leichter tun, zuzustimmen. Wir haben – damit das nicht eintritt, wovon wir glauben, dass es Herrn Khol als Sittenrichter vorschwebt – die Jugendwohlfahrtsbehörde als antragsberechtigt vorgesehen, weil diese im Einzelfall schauen kann, ob etwas zwischen Jugendlichen vorfällt. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. ) – Kollegin Fekter! Das wäre ja auch nach Ihrer Vorlage möglich.

Die Jugendwohlfahrtsbehörde kann wirklich das tun, was zur Verhinderung der sexuellen Ausbeutung wirklich notwendig ist. Ich komme aus dem zweiten Bezirk, und ich kenne diese


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